Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Verlängerung der Veränderungssperre XIV-3-1/35 für das Grundstück Neuköllnische Allee 112, Schmalenbachstraße 7/9 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-3-1
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Für das Grundstück Neuköllnische Allee 112, Schmalenbachstraße 7/9 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-3-1 wird gemäß § 14 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 6), die Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.
Die Verlängerung der Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2022 (GVBl. S. 578), durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.
Berlin-Neukölln, den 18. April 2023
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig zugestimmt.
Realisierung:
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