Drucksache - 0761/XXI  

 
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre XIV-3-1/35 für das Grundstück Neuköllnische Allee 112, Schmalenbachstraße 7/9 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-3-1

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SUVBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
26.04.2023 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.06.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
RVO_Vsp_XIV-3-1_35_pl
Vsp_Verl_XIV-3-1_35_Begruendung
Vsp_Verl_XIV-3-1_35_Entwurf RVO
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r das Grundstück Neuköllnische Allee 112, Schmalenbachstraße 7/9 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-3-1 wird gemäß § 14 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 6), die Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2022 (GVBl. S. 578), durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Berlin-Neukölln, den 18. April 2023

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat für das Grundstück Neuköllnische Allee 112, Schmalenbachstraße 7/9 am 26.04.2023 eine Verlängerung der Veränderungssperre XIV-3-1 als Rechtsverordnung erlassen, die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin ist am 27.05.2023 auf Seite 190 erfolgt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26.04.2023 über die Verlängerung der Veränderungssperre XIV-3-1/35 (Drucksache Nr. 0761/XXI) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20.06.2023

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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