Auszug - Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 9.24
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:14 - 23:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0521/XX Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/StadtSozBüd
Verfasser:Hammer, DorisBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 30. Mai 2018 ist das Bezirksamt aufgefordert worden, darauf hinzuwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Neuköllner Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Berlin Süd auf das Beistandsrecht gemäß § 13 Abs. 4 SGB X hingewiesen wird. Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.

 

Das Bezirksamt hat daraufhin das Jobcenter und die Agentur für Arbeit Berlin Süd angeschrieben und um entsprechende Berücksichtigung gebeten. Zudem wurden die Abteilungen und deren Fachämter im Bezirksamt über den Beschluss informiert und ebenfalls um entsprechende Berücksichtigung gebeten.

 

Durch die Agentur für Arbeit Berlin Süd wurde mit Schreiben vom 20. Juli 2018 mitgeteilt, dass die zentral durch die Bundesagentur zur Verfügung gestellten, einheitlichen Schreiben schon eine Reihe wichtiger, rechtlich relevanter Informationen enthalten und weitere Informationen zu Lasten der Übersichtlichkeit gehen. Nach Prüfung habe man sich dazu entschieden, aus den genannten Gründen keinen weiteren, entsprechenden Hinweis aufzunehmen.

 

Das Jobcenter Berlin Neukölln verwendet als gemeinsame Einrichtung ebenfalls die soeben genannten zentralen Schreibvorlagen. Dem Beschluss hat das Jobcenter jedoch insoweit entsprechen können, dass zum Recht auf Beistand ein Flyer erstellt wurde und bereits laufend ausgehändigt wird, wie das Jobcenter in seinem Schreiben vom 10. Juli 2018 mitgeteilt hat. Weiterhin wird mit Plakaten im Jobcenter auf das Beistandsrecht hingewiesen und auf den Informationsbildschirmen in den Eingangszonen darauf aufmerksam gemacht.

 

In den Fachämtern der Abteilungen sind dem Bezirksamt Hinweise zum Beistandsrecht nicht möglich, sofern die Schreibvorlagen durch zentrale Fachverfahren vorgegeben sind (analog Agentur für Arbeit Berlin Süd bzw. Jobcenter). Da die zentrale Verfahrensverantwortung hier bei den jeweiligen Senatsverwaltungen bzw. Landesämtern liegt, können keine eigenmächtigen, bezirklichen Änderungen vorgenommen werden.

 

Außerhalb der zentralen Fachverfahren wird bei entsprechenden Fällen des Sozialrechts in den Einladungsschreiben der Hinweis zum Beistandsrecht gemäß des o.a. Beschlusses berücksichtigt. Die Abteilungen und deren Fachämter haben hierfür der für die Umsetzung des Beschlusses federführenden Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste entsprechende Rückantworten übermittelt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 28.01.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen


 
 

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