Auszug - Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 9.23
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:14 - 23:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0459/XX Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/UmNat
Verfasser:1. Scharmberg, Peter
2. Beitritt: AfD
Eberenz, Bernward
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 24.1.2018 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die monatlichen Wassermengen, die aus Brandenburg ins bzw. durch das Rudower Fließ fließen sowie die monatliche Wasserqualität dem Bezirksamt gemeldet und diese Daten anschließend auf der Homepage des Bezirksamtes öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Klärwerk Waßmansdorf, aus dem das Rudower Fließ Wasserzufluss erfährt, hat drei Ableitungswege. Eine Ableitung erfolgt auf Brandenburger Seite in den Rudower Graben. Die Abflusssteuerung und die Gewässerbewirtschaftung des Rudower Grabens obliegen dem Wasser und Bodenverband Dahme-Notte.

Noch auf Brandenburger Seite gibt es eine Verbindung zwischen dem Rudower Graben und dem Siebgraben. Letzterer wiederum mündet in das Rudower Fließ.

Da die Situation im Rudower Fließ in den letzten Jahren von Wassermangel geprägt war, wird die Verbindungsanlage zwischen Rudower Graben und Siebgraben durchweg vollständig offen gehalten.

Die durchfließende Wassermenge variiert mit der Klarwassereinleitung des Klärwerks Waßmannsdorf in die drei Ableitungskanäle. Zwar wird die Wassermenge, die direkt vom Klärwerk aus in das Ableitungssystem eingeleitet wird, erfasst, nicht jedoch, wie sich diese Menge auf die drei verschiedenen Ableiter verteilt. Daher kann nur gesagt werden, dass durch maximale Offenhaltung der Zuleitung zum Siebgraben der Zufluss so groß wie unter den gegebenen Bedingungen möglich gehalten wird.

Um den Zufluss zu unterstützen, wird einmal jährlich der Siebgraben entkrautet.

Was die Qualität des das Waßmansdorfer Klärwerk verlassenden Wassers angeht, werden die durch EU-Richtlinien vorgegebenen Mindestreinigungsleistungen durchweg übererfüllt. Und da auf den genannten Ableitungswege bis hin zum Rudower Fließ keine Belastungen anfallen, besteht keine Notwendigkeit zusätzlicher Kontrollen vor der unmittelbaren Einleitung des vom Waßmannsdorfer Klärwerk kommenden Wassers in das Rudower Fließ. Die Reinigungsleistung des Klärwerks Waßmannsdorf kann bei den Berliner Wasserbetrieben jederzeit abgerufen werden.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Natur wurde in seiner Sitzung am 19.11. 2018 über die Sachlage ausführlich unterrichtet und nahm dieses Ergebnis zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 29.11.2018

 

 

________________________________________

Martin HikelBernward Eberenz

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen


 
 

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