Auszug - Über Gefahren von Konsanguinität aufklären, Folgerisiken bekämpfen
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Aufklärungskampagne zu den Risiken von Konsanguinität zu konzipieren und umzusetzen. Leider stellt das Thema Verwandtenehe, wie sie insbesondere in Westasien, Südasien Nordafrika und der Türkei sowie in den entsprechenden Parallelgesellschaften Europas immer noch üblich ist, trotz der gravierenden Folgen für die Betroffenen wie diverse Krankheiten, niedriger IQ bis hin zu geistiger Behinderung und Säuglingssterblichkeit in Deutschland noch immer ein Tabu dar. Dieses gilt es zu brechen, nicht zuletzt um den Betroffenen zu helfen, aber auch um eine unnötige Belastung des Gesundheitssystems und ein weiteres Sinken des Bildungsniveaus abzuwenden. Dabei soll sich das Bezirksamt an anderen Kommunen orientieren, auch im Ausland, da dort die Tabuisierung weniger stark ausgeprägt ist, beispielsweise den Niederlanden, wo die Problematik besonders unter marokkanischstämmigen Einwanderern auftritt, oder Großbritannien, wo in der betroffenen pakistanisch-bengalischen Gemeinde bereits Aufklärungskampagnen durchgeführt wurden. Als Format können Postkarten, Plakate, eine Internetplattform oder eine Kombination daraus gewählt werden. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Einsparungen bei der augenscheinlich sinnlosen Kampagne „Schön wie wir.“
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(1) und der Gr. FDP bei Enthaltung der AfD(2) beschlossen. Der Antrag ist damit abgelehnt. |
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