Auszug - vorzeitige Abberufung von ehrenamtlichen Sozialpfleger*Innen
Die Liste mit den abzuberufenden Mitgliedern wird dem öffentlich tagenden Ausschuss aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung gestellt, wie die Vorsitzende kurz erklärt. Die Sozialpfleger*innen haben den Wunsch geäußert, vor Ablauf der Amtszeit aus dem ehrenamtlichen Dienst ausscheiden zu dürfen.
Herr BzStR Biedermann führt ergänzend aus, dass die Liste den Bezirksverordneten nur im Rahmen der Beschlussfassung in der BVV zur Verfügung gestellt und nicht veröffentlicht wird. Der Ausschuss nimmt das Verfahren ohne Einwände zur Kenntnis. |
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