Auszug - Fahrradplätze Rathaus
Die Verwaltung bestätigt, dass die Aufstellung von Fahrradboxen grundsätzlich ein geeignetes Mittel ist, um das Fahrradparken insbesondere für hochwertige Räder attraktiver zu machen. Eine handelsübliche Fahrradbox hat durchschnittliche Abmessungen von ca. 2000 x 850 x 1400 mm (L x B x H). Sofern Ladetechnik für Pedelecs vorzusehen ist, sind zusätzlich raumbeanspruchende Installationen notwendig.
Da das Amtsgericht ein denkmalgeschütztes Gebäude ist, könnte die Aufstellung von Fahrradboxen an dieser Stelle untersagt werden. Ausreichende Flächen für die Aufstellung von Fahrradboxen sind in der Karl-Marx-Straße und den angrenzenden Nebenstraße nicht vorhanden.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beabsichtigt der neu gebildeten GB Infra–Velo GmbH die Einrichtung von geschützten Fahrradabstellanlagen zu übertragen. Ob private Betreiber (wie im Antrag formuliert) eingebunden werden sollen, ist noch nicht klar. In Anbetracht dessen sollte von einem Neuköllner Alleingang abgesehen werden.
Der Antrag wird vertagt. |
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