Auszug - Aufstellung von Bebauungsplanverfahren - Bebauungsplan 8-19b-1 (Ringbahnstraße / ehem. Güterbahnhof Neukölln) - Bebauungsplan 8-83 (Schulstandort Koppelweg) in Verbindung mit Änderung des Bebauungsplanverfahrens XIV-195 - Bebauungsplan 8-84 (Koppelweg / Am Brandpfuhl / Mohriner Allee) in Verbindung mit Einstellung des Bebauungsplanverfahrens XIV-71b
Herr BzStR Biedermann erläutert kurz den B-Plan und die Lärmschutzproblematik. Für das Gelände gab es durch die verschiedenen Eigentümer bisher keine Entwicklung. Die ursprünglich vorgesehene Nutzung für Gewerbe ist nicht nachgefragt worden. Der neue Eigentümer möchte hier Wohnungsbau realisieren, die Grundzustimmung zum Berliner Modell liegt vor (Ergänzung Herr Groth). Herr Groth erläutert mögliche Bebauungen, wegen der Schienenwege ist ein Lärmschutzgutachten erforderlich. Für konkrete Aussagen ist es gegenwärtig noch zu früh.
Bebauungsplan 8-83 (Schulstandort Koppelweg) in Verbindung mit Änderung des Bebauungsplanverfahrens XIV-195
Wie Herr BzStR Biedermann berichtet, dient das Gelände seit Jahrzehnten als Vorhaltefläche für soziale Infrastruktur. Aktuell wird im Rahmen eines geplanten Modellvorhabens ein Schulneubau geprüft. Ergänzend zum Schulstandort wird bezirklicherseits zusätzlich die Errichtung einer Kindertagesstätte angestrebt, so der Platz dafür ausreicht.
Bebauungsplan 8-84 (Koppelweg/Am Brandpfuhl/Mohriner Allee) in Verbindung mit Einstellung des Bebauungsplanverfahrens XIV-71b
Herr Groth erläutert die nun beabsichtigte, aufgelockerte Wohnbauentwicklung (Einfamilien- und Reihenhäuser). Zu diesem Zweck soll die Neuaufstellung des Bebauungsplans erfolgen. Das ursprüngliche Planungsziel wird somit nicht weiterverfolgt, das Bebauungsplanverfahren XIV-71b ist daher einzustellen.
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