Auszug - Einwohnerantrag
Die Prüfung des Bezirksamtes ist abgeschlossen. Die Zulässigkeit des Einwohnerantrages ist gegeben.
Das Bezirksamt wird gebeten für das Wohngebiet um den Reuter- und den Wildenbruchplatz zwischen Kottbusser Damm im Westen, Maybachufer und Weigandufer im Norden (alternativ: entsprechend der nördlichen Bezirksgrenze Harzer Str., Bouchéstr., Heidelberger Str.) und Sonnenallee und Treptower Str. im Süden und Osten den Erlass einer Satzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, sogen.Milieuschutz) durch eine vertiefende Untersuchung zu prüfen. Nach positiver Prüfung soll ein Aufstellungsbeschluss nach § 172, Abs. Satz 1, Nr. 2 BauGB bis zum 30. Juni 2015 erfolgen.
Das Bezirksamt wird gebeten für das Wohngebiet zwischen Sonnenallee und Hermannstr. Bis zum S-Bahn-Ring (in den Grenzen der derzeitigen QM-Gebiete Donaustr. Nord, Flughafenstr., Ganghoferstr., Rollbergsiedlung, Richardplatz und Koernerpark) den Erlass einer Satzung nach § 172, Abs. , Satz 1, Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) zu prüfen. Nach positiver Prüfung soll ein Aufstellungsbeschluss nach § 172, Abs. , Satz 1, Nr. 2 BauGB bis zum 30. Juni 2015 erfolgen.
Die BVV Neukölln stellt fest, dass der Erfolg von Erhaltungsverordnungen in den eingerichteten Milieuschutzgebieten zwar Mieter_innen vor Luxusmodernisierungen schützt, aber nicht vor der Verknappung von Mietwohnungen und der damit einhergehenden Mietpreissteigerung, sowie vor Umwandlung in Eigentumswohnungen. Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine Verordnung über eine Umwandlungsgenehmigung in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung einzusetzen und im Rat der Bürgermeister_innen für die Einführung einer solchen Umwandlungsverordnung durch das Land Berlin nach § 172, Abs. , Satz 4 BauGB (Erlass einer Umwandlungsverordnung) tätig zu werden.
Der Einwohnerantrag wurde von Herr Anker, einem der Initiatoren vorgetragen.
Redebeiträge: Hr. BV Morsbach, Hr. BV Dobberke, Fr. BV Vonnekold, Fr. BV Helm, Fr. BV Fuhrmann, Hr. BV Scharmberg.
Fr. Helm stellt den Antrag, die Vorlage zur Beschlussfassung in den Stadtentwicklungsausschuss zu überweisen.
Der Überweisung in den Stadtentwicklungsausschuss wird einstimmig zugestimmt. |
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