Auszug - Eingaben und Beschwerden II
Die Geschäftsordnung ist im Kapitel VI. Eingaben und Beschwerden, Einwohnerrechte (Einwohnerversammlung, -fragestunde und -antrag) § 30 Entscheidungen des Ausschusses wie folgt zu ändern: 1. Die Entscheidungen können lauten: a) Die Eingabe oder die Beschwerde wird dem Bezirksamt zur Kenntnisnahme, zur Berücksichtigung, zur Erwägung, als Material oder mit einer Empfehlung, bestimmte, näher bezeichnete zu bezeichnende Maßnahmen zu veranlassen, oder mit einer Belehrung über geltendes Recht und geltende Vorschriften, überwiesen. b) Die Eingabe oder die Beschwerde wird für ungeeignet zur Beratung erklärt und der Petent auf die Gründe hingewiesen, sowie entsprechend beraten oder über ihm zur Verfügung stehende Rechtsmittel belehrt. c) Die Eingabe oder die Beschwerde, für die bezirkliche Organe nicht wirksam werden können, wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. d) Die Eingabe oder die Beschwerde wird für erledigt erklärt. e) Die Eingabe oder die Beschwerde wird für erledigt erklärt und dem Petenten wird anheim gestellt, den Rechtsweg zu beschreiten. 2. Der Petent ist durch unmittelbare Benachrichtigung zu beraten oder zu belehren und gegebenenfalls auf den zuständigen Rechtsweg zu verweisen. 3. Eine Beratung über Eingaben und Beschwerden findet nicht statt, wenn sie keine Namensunterschrift und Adresse tragen. Eine Namensunterschrift ist nicht notwendig, wenn die Eingaben und Beschwerden durch elektronische Post (E-Mail, Fax vom Computer) oder das Web-Formular übermittelt werden. 4. Die Entscheidungen des Ausschusses werden der BVV in einer Übersicht jährlich bekannt gegeben; dabei ist anzugeben, in welcher Weise sie erledigt wurden.
Der Antrag wird mit Stimmen der SPD, CDU und 2 Stimmen der PIRATEN bei Gegenstimmen der Grünen, LINKEN, 1 PIRATEN und 1 Enhaltung der PIRATEN abgelehnt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen