Auszug - Bebauungsplan XIV-274b ("Waßmannsdorfer Dreieck")
Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-274b für die Grundstücke Seeadlerweg 77 (teilw.), 79/139 im Bezirk Neukölln sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-274b (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. a) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt II.3.4.9 und II.3.4.11 der anliegenden Begründung beschrieben. b) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-274b ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig zugestimmt. |
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