Auszug - 8-65 - "Putenweg/Rhodeländerweg" Aufstellung des Bebauungsplanes
Herr Groth erläutert, dass es sich um einen kleinen Geltungsbereich handelt, hier zwei Gärtnereibetriebe. Der südliche hat den Wunsch geäußert, die Gärtnerei aufzugeben und die Fläche für Wohnungsbau zu entwickeln. Die Voraussetzung ist, für die Gesamtfläche Planungsrecht zu schaffen. Es wird diesbezüglich entsprechende Reglungen für die Umgebungsbebauung geben. Es werden etwa 30- 35 Grundstücke entstehen.
Frau Fuhrmann fragt, ob es einen Verdacht auf Altlasten gibt und ob das mit beschleunigtem Verfahren einher gehen kann. Herr Wewer möchte wissen ob dies nicht mit Flächennutzungsplan und dem Landschaftsprogramm kollidiert. Herr Groth erläutert, dass eine Altlastenproblematik nichts mit dem beschleunigten Verfahren an sich zu tun hat. Es geht hier nur um die Verkürzung der Verfahrensschritte und nicht nur um die Prüfung der Umwelt. Die Umweltbelange sind selbstverständlich zu prüfen, auch im beschleunigten Verfahren. Der Boden muss geeignet sein, um die vorgesehene Nutzung unterzubringen. Ein Altlastenverdacht muss mittels eines Gutachtens geklärt werden. Der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm bauen aufeinander auf. Wobei das Landschaftsprogramm nicht verbindlich und darüber hinaus auch nicht auf konkretes Gebiet zugeschnitten sondern eher allgemein ist.
Der Ausschuss nimmt den B-Plan zur Kenntnis.
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