Tagesordnung - 18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: 18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Datum: Mi, 12.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Treffpunkt: U-Bhf. Britz-Süd
Ort: U-Bahnhof Britz-Süd, Gutschmidstraße, 12359 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2     Radtour durch den Süden des Bezirkes mit Ortsterminen an wichtigen Stellen (Führung durch den ADFC) -Anschließend Fortsetzung der Sitzung im Restaurant ATRIUM, Bat-Yam-Platz 1-      
Ö 3  
Besprechung der Radtour      
Ö 4  
Kurze Vorstellung der Plände des BdR, in der Hasenheide die BMX-Mountainbike-schülermeisterschaften auszurichten. (ca.10 min)      
Ö 5  
Auto-Leichen bei OBI günstig zu haben?!  
Enthält Anlagen
0569/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass die diversen Auto-Leichen auf dem Parkplatz des OBI-Baumarktes in der Lahnstraße fachgerecht beseitigt werden. Entsprechende Ermittlungen sollen geführt werden, um die Halter zur Rechenschaft zu ziehen und Bußgeldtatbestände zu prüfen. Selbst wenn es sich um eine Privatfläche handelt wäre zu prüfen, ob eine Vielzahl von Auto-Leichen auf diesem Parkplatz geduldet werden müssen und ob nicht ggf. solche Fahrzeuge für Straftaten genutzt wurden oder werden könnten. Darüber hinaus wären umweltrechtliche Aspekte einzubeziehen.

   
    21.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.10 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesen.

   
    09.05.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 7 - vertagt
   

Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit wird der TOP vertagt.

   
    13.06.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 5 - vertagt
   

Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, sich dafür einzusetzen, dass die diversen Auto-Leichen auf dem Parkplatz des OBI-Baumarktes in der Lahnstraße fachgerecht beseitigt werden. Entsprechende Ermittlungen sollen geführt werden, um die Halter zur Rechenschaft zu ziehen und Bußgeldtatbestände zu prüfen. Selbst wenn es sich um eine Privatfläche handelt wäre zu prüfen, ob eine Vielzahl von Auto-Leichen auf diesem Parkplatz geduldet werden müssen und ob nicht ggf. solche Fahrzeuge für Straftaten genutzt wurden oder werden könnten.

 

Herr Hikel bestätigt zunächst, dass es sich bei dem Parkplatz des OBI-Marktes in der Naumburger Straße 33 um Privatgelände handelt und insofern vorrangig der Eigentümer für dessen Zustand und tatsächliche Nutzung verantwortlich ist.

 

Das Berliner Straßengesetz gilt auf Privatgelände eigentlich nicht. Eine Nachfrage bei dem berlinweit für die Fahrzeugbeseitigung auf öffentlichem Straßenland zuständigen Lichtenberger Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) ergab jedoch, dass eine amtliche Beseitigung der in Rede stehenden Kraftfahrzeuge dennoch möglich sei, da auf dem Parkplatz „tatsächlich öffentlicher Verkehr“ stattfindet. Die Zuständigkeit liegt ebenfalls bei RegOrd.

 

Im Gegensatz zu auf öffentlichem Straßenland zurückgelassen Kraftfahrzeugen, ist für die rechtmäßige amtliche Beseitigung in diesem Fall jedoch zwingend erforderlich, dass ein Kraftfahrzeug nachweisbar länger als ein Jahr an einem Ort abgestellt ist oder von diesem eine unmittelbare Gefahr, z.B. durch kaputte Scheiben o.ä., ausgeht.

 

Bei einer Ortsbesichtigung durch den Allgemeinen Ordnungsdienst am 02. Mai 2018 wurden auf dem Parkplatz insgesamt 30 nicht amtlich zugelassene Kraftfahrzeuge sowie zwei Anhänger ohne Kennzeichen festgestellt und dokumentiert. Eine unmittelbare Umweltgefährdung, z.B. durch austretende Betriebsmittel, konnte in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden. Mit dem Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben wurde abgestimmt, dass die im Ordnungsamt vorliegenden Erkenntnisse dorthin übermittelt werden. Eine Prüfung und gegebenenfalls weitere Veranlassung in eigener Zuständigkeit wurde - mit Verweis auf den geschilderten, langen Fristlauf - zugesichert.

 

Damit die Eigentümer der Fahrzeuge Kenntnis von den amtlichen Maßnahmen bekommen (können) und diese in der Folge möglicherweise eigenständig entfernen, hat das Ordnungsamt amtliche Entfernungsaufforderungen angebracht (sog. Gelbpunktaufkleber).

 

Über die Vermutung des Antragstellers, dass die dort abgestellten Kraftfahrzeuge für Straftaten genutzt wurden oder werden könnten, wurde der örtlich und sachlich zuständige Polizeiabschnitt 54 in Kenntnis gesetzt.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

   
    12.09.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 5 - vertagt
   

Das Berliner Straßengesetz gilt auf Privatgelände eigentlich nicht. Eine Nachfrage bei dem berlinweit für die Fahrzeugbeseitigung auf öffentlichem Straßenland zuständigen Lichtenberger  Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) ergab jedoch, dass eine amtliche Beseitigung der in Rede stehenden Kraftfahrzeuge dennoch möglich sei, da auf dem Parkplatz „tatsächlich öffentlicher Verkehr“ stattfindet. Die Zuständigkeit liegt ebenfalls bei RegOrd.

 

Im Gegensatz zu auf öffentlichem Straßenland zurückgelassen Kraftfahrzeugen, ist für die rechtmäßige amtliche Beseitigung in diesem Fall jedoch zwingend erforderlich, dass ein Kraftfahrzeug nachweisbar länger als ein Jahr an einem Ort abgestellt ist oder von diesem eine unmittelbare Gefahr, z.B. durch kaputte Scheiben o.ä., ausgeht.

 

Bei einer Ortsbesichtigung durch den Allgemeinen Ordnungsdienst am 02. Mai 2018 wurden auf dem Parkplatz insgesamt 30 nicht amtlich zugelassene Kraftfahrzeuge sowie zwei Anhänger ohne Kennzeichen festgestellt und mit einer Entfernungsaufforderung versehen.

 

Bei einer Nachkontrolle am 11.09.2018 waren diese Fahrzeuge nicht mehr dort, dafür 17 neue PKWs, die alle wieder einer Entfernungsaufforderung versehen wurden. Von keinem der Fahrzeuge ist eine offensichtliche Gefährdung (z.B. Verletzungsgefahr durch scharfkantigen Stellen oder kaputtes Glas, oder auslaufende Kraftstoffe oder Öl) ausgegangen.

 

Da offensichtlich von den im Mai 2018 festgestellten und beklebten Fahrzeuge keine mehr vor Ort waren, ist eher von einem Handel mit diesen Fahrzeugen auszugehen, die nicht von Dauer auf dem OBI-Parkplatz abgestellt werden. Auch die Polizei hat nach entsprechenden Kontrollen keine neuen Erkenntnisse.

 

Der Antrag wird zurückgestellt. Eine erneute Behandlung im Ausschuss erfolgt nach Mitteilung der antragstellenden Fraktion.

   
    09.01.2019 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt
   

Nach Begründung des Antrages durch die Fraktion der Grünen führt Herr Hikel folgendes aus.

 

Bei dem Parkplatz des OBI-Marktes in der Naumburger Straße 33 handelt sich um Privatgelände. Insofern ist vorrangig der Eigentümer für dessen Zustand und tatsächliche Nutzung verantwortlich.

 

Das Berliner Straßengesetz (BerlStrG), das bei auf gewidmetem, öffentlichem Straßenland zurück gelassenen (Schrott-)Fahrzeugen sonst einschlägig ist, gilt auf Privatgelände nicht.

 

Die aufgrund des hier zu behandelnden Antrages erfolgte Nachfrage bei dem berlinweit für die Fahrzeugbeseitigung auf öffentlichem Straßenland zuständigen Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) in Berlin Lichtenberg  ergab, dass eine amtliche Beseitigung der in Rede stehenden Kraftfahrzeuge dennoch möglich sei, da auf dem Parkplatz „tatsächlich öffentlicher Verkehr“ stattfindet. Die Zuständigkeit liegt ebenfalls bei RegOrd.

 

Im Gegensatz zu auf öffentlichem Straßenland zurückgelassen Kraftfahrzeugen, ist für die rechtmäßige amtliche Beseitigung in diesem Fall jedoch zwingend erforderlich, dass ein Kraftfahrzeug nachweisbar länger als ein Jahr an einem Ort abgestellt ist oder von diesem eine unmittelbare Gefahr, z.B. durch kaputte Scheiben o.ä., ausgeht.

 

Bei einer Ortsbesichtigung durch den Allgemeinen Ordnungsdienst am 02. Mai 2018 wurden auf dem Parkplatz insgesamt 30 nicht amtlich zugelassene Kraftfahrzeuge, sowie zwei Anhänger ohne Kennzeichen festgestellt und dokumentiert.

 

Eine unmittelbare Umweltgefährdung, z.B. durch austretende Betriebsmittel, konnte in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden.

 

Bei einer Nachkontrolle des AODs am 11.09.2018 wurden erneut insgesamt 17 abgestellte Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen und 2 Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen im hinteren Bereich des OBI-Parkplatzes festgestellt. Die Fahrzeuge wurden alle wieder mit einem sog. Gelbpunkt bzw. einer Entfernungsaufforderung versehen.

 

Von keinem der Fahrzeuge ist eine offensichtliche Gefährdung  ausgegangen.

 

Da offensichtlich von den im Mai 2018 festgestellten und beklebten Fahrzeuge keine mehr vor Ort waren, ist eher von einem Handel mit diesen Fahrzeugen auszugehen, die nicht von Dauer auf dem OBI-Parkplatz abgestellt werden. Bei einer erneuten Überprüfung um den Jahreswechsel wurde nur noch ein ausländisches Fahrzeug im hinteren Geländebereich vorgefunden. Das Ordnungsamt wird den Parkplatz weiterhin regelmäßig in Augenschein nehmen und erforderliche Maßnahmen durchführen.

 

Der Antrag wird mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, Grünen und Linke unter Enthaltung der AfD

 

a b g e l e h n t

   
    23.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.23 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass die diversen Auto-Leichen auf dem Parkplatz des OBI-Baumarktes in der Lahnstraße fachgerecht beseitigt werden. Entsprechende Ermittlungen sollen geführt werden, um die Halter zur Rechenschaft zu ziehen und Bußgeldtatbestände zu prüfen. Selbst wenn es sich um eine Privatfläche handelt wäre zu prüfen, ob eine Vielzahl von Auto-Leichen auf diesem Parkplatz geduldet werden müssen und ob nicht ggf. solche Fahrzeuge für Straftaten genutzt wurden oder werden könnten. Darüber hinaus wären umweltrechtliche Aspekte einzubeziehen.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der LINKEN, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon, Kapitän und Zielisch gegen die Stimmen der CDU beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ö 6  
Lärmprognose in belasteten Gebieten  
Enthält Anlagen
0611/XX  
Ö 7  
Lärmschutz in Gebieten mit hoher Besucher*innenbelastung  
Enthält Anlagen
0612/XX  
Ö 8  
Verkehrslenkende Maßnahmen in der Köpenicker Straße  
Enthält Anlagen
0619/XX  
Ö 9  
Zur Änderung des angeordneten absoluten Halteverbotes vor dem Grundstück Stubenrauchstraße Nr. 100.  
Enthält Anlagen
0462/XX  
Ö 10  
Protokollabstimmung      
Ö 11  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 12  
Verschiedenes - Terminplanung 2019      
Ö 13  
Nächste Sitzung 10. Oktober 2018      
               
 
 

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