Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Auto-Leichen bei OBI günstig zu haben?!
Das Berliner Straßengesetz gilt auf Privatgelände eigentlich nicht. Eine Nachfrage bei dem berlinweit für die Fahrzeugbeseitigung auf öffentlichem Straßenland zuständigen Lichtenberger Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) ergab jedoch, dass eine amtliche Beseitigung der in Rede stehenden Kraftfahrzeuge dennoch möglich sei, da auf dem Parkplatz „tatsächlich öffentlicher Verkehr“ stattfindet. Die Zuständigkeit liegt ebenfalls bei RegOrd.
Im Gegensatz zu auf öffentlichem Straßenland zurückgelassen Kraftfahrzeugen, ist für die rechtmäßige amtliche Beseitigung in diesem Fall jedoch zwingend erforderlich, dass ein Kraftfahrzeug nachweisbar länger als ein Jahr an einem Ort abgestellt ist oder von diesem eine unmittelbare Gefahr, z.B. durch kaputte Scheiben o.ä., ausgeht.
Bei einer Ortsbesichtigung durch den Allgemeinen Ordnungsdienst am 02. Mai 2018 wurden auf dem Parkplatz insgesamt 30 nicht amtlich zugelassene Kraftfahrzeuge sowie zwei Anhänger ohne Kennzeichen festgestellt und mit einer Entfernungsaufforderung versehen.
Bei einer Nachkontrolle am 11.09.2018 waren diese Fahrzeuge nicht mehr dort, dafür 17 neue PKWs, die alle wieder einer Entfernungsaufforderung versehen wurden. Von keinem der Fahrzeuge ist eine offensichtliche Gefährdung (z.B. Verletzungsgefahr durch scharfkantigen Stellen oder kaputtes Glas, oder auslaufende Kraftstoffe oder Öl) ausgegangen.
Da offensichtlich von den im Mai 2018 festgestellten und beklebten Fahrzeuge keine mehr vor Ort waren, ist eher von einem Handel mit diesen Fahrzeugen auszugehen, die nicht von Dauer auf dem OBI-Parkplatz abgestellt werden. Auch die Polizei hat nach entsprechenden Kontrollen keine neuen Erkenntnisse.
Der Antrag wird zurückgestellt. Eine erneute Behandlung im Ausschuss erfolgt nach Mitteilung der antragstellenden Fraktion. |
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