Auszug - Lärmprognose in belasteten Gebieten  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 12.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Treffpunkt: U-Bhf. Britz-Süd
Ort: U-Bahnhof Britz-Süd, Gutschmidstraße, 12359 Berlin
0611/XX Lärmprognose in belasteten Gebieten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Das Ordnungsamt verfügt weder über die (Ingenieurs-)Kompetenz eine "Prognoseberechnung für Lärmimmissionen" zu erstellen noch ist es technisch oder finanziell für die erforderlichen Messungen ausgestattet. Folglich könnte ein Lärmgutachten nur durch eine externe Fachfirma im Auftrag des Amtes für Umwelt und Natur erbracht werden. Hierfür sind mit Kosten im oberen 4-stelligen Bereich zu rechnen.

 

Dem Bezirksamt erschließt sich nicht, welchen konkreten Nutzen eine derartige aufwändige und kostspielige Lärmprognose für die Anwohnerschaft oder die Verwaltung mit sich bringen würde. Eine gebietsbezogene (allgemeine) Lärmprognose versetzt die Verwaltung nicht zwingend in die Lage, etwaige (die im Grundgesetz garantierte Gewerbefreiheit einschränkende) Regelungen – über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus - rechtssicher zu erlassen.

 

Auch wäre es nicht verhältnismäßig, die Gewerbefreiheit aller Gastronomen in dem Gebiet wegen ein paar Störern einzuschränken. Das war im Übrigen auch der Grund, warum die zunächst vorgesehene Sperrstunde in der Simon-Dach-Straße letztendlich doch nicht beschlossen wurde.

 

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass das Bezirksamt die Kosten einer Lärmstudie auf wissenschaftlicher Basis ermittelt für die Weserstraße zwischen Reuter- und Pannierstraße.

 

Herr Korbjuhn gibt zu bedenken, dass dies eine willkürliche Gebietsfestlegung ist. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es nicht nachvollziehbar, warum ein Lokal um die Ecke in der Panierstraße nicht in Betracht gezogen werden soll, sondern nur die Läden in dem genannten Bereich. Dies lässt die rechtliche Durchsetzbarkeit von etwaigen Maßnahmen sehr bezweifeln.

 

Der Antrag wird zurückgestellt. Eine erneute Behandlung im Ausschuss erfolgt nach Mitteilung der antragstellenden Fraktion.


 
 

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