Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Lärmprognose in belasteten Gebieten
Das Ordnungsamt verfügt weder über die (Ingenieurs-)Kompetenz eine "Prognoseberechnung für Lärmimmissionen" zu erstellen noch ist es technisch oder finanziell für die erforderlichen Messungen ausgestattet. Folglich könnte ein Lärmgutachten nur durch eine externe Fachfirma im Auftrag des Amtes für Umwelt und Natur erbracht werden. Hierfür sind mit Kosten im oberen 4-stelligen Bereich zu rechnen.
Dem Bezirksamt erschließt sich nicht, welchen konkreten Nutzen eine derartige aufwändige und kostspielige Lärmprognose für die Anwohnerschaft oder die Verwaltung mit sich bringen würde. Eine gebietsbezogene (allgemeine) Lärmprognose versetzt die Verwaltung nicht zwingend in die Lage, etwaige (die im Grundgesetz garantierte Gewerbefreiheit einschränkende) Regelungen – über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus - rechtssicher zu erlassen.
Auch wäre es nicht verhältnismäßig, die Gewerbefreiheit aller Gastronomen in dem Gebiet wegen ein paar Störern einzuschränken. Das war im Übrigen auch der Grund, warum die zunächst vorgesehene Sperrstunde in der Simon-Dach-Straße letztendlich doch nicht beschlossen wurde.
Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass das Bezirksamt die Kosten einer Lärmstudie auf wissenschaftlicher Basis ermittelt für die Weserstraße zwischen Reuter- und Pannierstraße.
Herr Korbjuhn gibt zu bedenken, dass dies eine willkürliche Gebietsfestlegung ist. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es nicht nachvollziehbar, warum ein Lokal um die Ecke in der Panierstraße nicht in Betracht gezogen werden soll, sondern nur die Läden in dem genannten Bereich. Dies lässt die rechtliche Durchsetzbarkeit von etwaigen Maßnahmen sehr bezweifeln.
Der Antrag wird zurückgestellt. Eine erneute Behandlung im Ausschuss erfolgt nach Mitteilung der antragstellenden Fraktion. |
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