Tagesordnung - 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Di, 05.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Haushaltsplan 2018/2019 Bürgerbeteiligung – Vorschläge zur Beratung im Ausschuss      
Ö 3  
Haushaltsplan 2018/2019 Fachliche Beratung der Kapitel 3100, 3300, 3310, 3302, 3304, 3305, 3306, 3309, 3390, 4500 und 4520      
Ö 5  
Fonds für Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten  
0178/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Wahrnehmung des bezirklichen Vorkaufsrechtes für den Aufkauf von Spekulationsimmobilien in Milieuschutzgebieten ist im Bezirkshaushalt ein Aufkauffonds einzurichten oder an einem solchen zu partizipieren. Die benötigten Mittel sollen vom Bezirk (Haushaltsüberschüsse) und vom Senat bereitgestellt werden.

 

Begründung:

Das BauGB § 24 (1) Abs. 4 ermöglicht den Bezirken in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung („Milieuschutzgebiete“) Hausverkäufe zu überhöhten Preisen zu stoppen. Dies kann durch Aufkauf zum Verkehrswert oder gegebenenfalls durch eine mit dem Investor geschlossene Abwendungsvereinbarung mit Sozialklauseln geschehen. Ziel ist die mpfung der Mietsteigerungen auf dem Wohnungsmarkt, denn bereits das Prozedere wirkt als Bremse gegen Spekulation.

   
    10.05.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.14 - überwiesen
    Der Antrag wird mitberatend in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen und feder-führend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwie-sen

Der Antrag wird mitberatend in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen und federführend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    13.07.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 8 - im Ausschuss abgelehnt
   

Frau Fuhrmann begründet den Antrag und bittet um ein Meinungsbild.

 

Herr Kapitän möchte wissen, welchen finanziellen Umfang der Fonds haben soll. Herr Wewer kann der Intention des Antrags folgen, gleichwohl sieht er aus rechtlichen und funktionalen Gründen keine Möglichkeit den Fonds umzusetzen.

 

Herr BzStR Biedermann gibt zu bedenken, dass bei einer direkten Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk erhebliche Mittel in Millionenhöhe notwendig wären, die schlichtweg nicht vorhanden sind. Diese Mittel würden sich bei einem regelhaft angewendeten Vorkaufsrecht weiter erhöhen. Zudem ist der Bezirk aufgrund fehlender Spezialisierung personell nicht in der Lage, die erforderlichen, komplexen Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzunehmen. Die bestehende Regelung, das Vorkaufsrecht zu Gunsten Dritter (z.B. Liberdastraße) auszuüben, sieht er daher als praktikable Regelung. Ein Fonds wäre wenn dann eher auf Landesebene denkbar.

 

Herr Morsbach und Herr Kontschieder verweisen auf den bestehenden Antrag der SPD-Fraktion in der BVV. Herr Mahlo hält den Eingriff in die soziale Marktwirtschaft für falsch, die CDU-Fraktion kann dem Antrag daher nicht zustimmen. Herr Wittke hält einen staatlichen Eingriff ebenfalls für falsch. Dieser könne den Immobilienmarkt auch weiter anheizen.

 

Frau Fuhrmann betont noch einmal die Wichtigkeit eines solchen Fonds. Sie schlägt eine Änderung des Antrages vor (Streichung, dass Fonds im Bezirkshaushalt eingerichtet wird), die jedoch keine Mehrheit findet.

 

Sie lässt in der Folge über den Antrag in der vorliegenden Fassung abstimmen, der bei einer Ja-Stimme und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt wird.

   
    05.09.2017 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt
   

Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass bei einer direkten Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk erhebliche Mittel in Millionenhöhe notwendig wären, die schlichtweg nicht vorhanden sind. Diese Mittel würden sich bei einem regelhaft angewendeten Vorkaufsrecht weiter erhöhen.

 

Die Fraktion der Linken verweist auf die jährlichen Haushaltsüberschüsse in Höhe von 5 bis 7 Mio. €. Diese Mittel könnten für die Ausübung des Vorkaufsrechts verwendet werden. Im Übrigen soll das Bezirksamt nicht als Wohnungsbauunternehmen fungieren, sondern das Geld nur interimsweise bis zur Weiterveräußerung zur Verfügung stellen. Die Notwendigkeit eines solchen Fonds ergibt sich aus der 2-Monatsfrist, die damit finanziell überbrückt werden könnte.

 

Frau Dr. Giffey verweist darauf, dass die Haushaltsüberschüsse keinen greifbaren Etat darstellen. Es handelt sich in der Regel um in der laufenden Haushaltswirtschaft nicht verausgabte Personalmittel. Diese werden dann im übernächsten Haushaltsjahr wieder verplant.

 

Laut Konzept der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Finanzen für die Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch in Berlin ist finanztechnisch zu beachten, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten in Berlin grundsätzlich zugunsten eines Dritten erfolgt und nur ausgeübt werden soll, wenn ein geeigneter ankaufswilliger Dritter zur Verfügung steht. Sollte im Einzelfall ein Vorkauf nur zugunsten des Bezirks erfolgen können, so hat der Bezirk die Finanzierung aus dem eigenen Haushalt sicherzustellen. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird wegen der Bedeutung des Themas im Wege der Einzelfallprüfung etwaigen Finanzbedarf der Bezirke wohlwollend prüfen und ggf. im Nachhinein eine Basiskorrektur vornehmen. Hiernach könnte im Einzelfall eine Finanzierung mittels Basiskorrektur in Betracht kommen. Diese wäre einzelfallbezogen vorab bei der Senatsverwaltung zu beantragen.

 

Für den Bezirk gilt, dass im Haushalt 2017 und in der Haushaltsplanung für die Jahre 2018 und 2019 Mittel für einen entsprechenden Fonds nicht enthalten sind. Die Einrichtung eines bezirklichen Fonds wäre daher nur durch Umschichtung der vorhandenen Haushaltsmittel möglich.

 

Die Fraktion der Grünen steht der Intention des Antrages dem Grunde nach positiv gegenüber. Gleichwohl wird eine Fondslösung für nicht zielführend gehalten. Der Fraktion sind viele der politischen Schwerpunkte sehr wichtig. Die aktuelle Haushaltsplanung hat gezeigt, dass diese ohne die Überschüsse nicht realisiert werden könnten.

 

Der BVV wird mit 1 Ja-Stimme der Linken und bei Gegenstimmen der übrigen Ausschussmitglieder die Ablehnung des Antrages empfohlen.

   
    20.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Wahrnehmung des bezirklichen Vorkaufsrechtes für den Aufkauf von Spekulationsimmobilien in Milieuschutzgebieten ist im Bezirkshaushalt ein Aufkauffonds einzurichten oder an einem solchen zu partizipieren. Die benötigten Mittel sollen vom Bezirk (Haushaltsüberschüsse) und vom Senat bereitgestellt werden.

 

 

Redebeiträge: Herr BV Licher, Frau BV Vonnekold, Herr BV Morsbach, Herr BV Lüdecke, Herr     BV Wittke

 

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der Gruppe der FDP und der Fraktionslosen gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen.

Ö 6  
Kostenfreiheit für die Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus bei der Verlegung der Stolpersteine in Neukölln
Enthält Anlagen
0221/XX  
Ö 7  
Kostenfreies WLAN im Rathaus  
Enthält Anlagen
0169/XX  
Ö 8  
Enquete-Kommission für die Berliner Verwaltung  
0279/XX  
Ö 9  
Abwehr von Gefahren für Leib und Leben einer Vielzahl von Bürgern  
Enthält Anlagen
0174/XX  
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
Protokollabstimmung      
Ö 13  
Nächste Sitzung      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen