Drucksache - 0279/XX  

 
 
Betreff: Enquete-Kommission für die Berliner Verwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPHaushWiVerwGleich
  Morsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
20.09.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
18.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV zurückgezogen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Vorberatung
05.09.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich aktiv für die Einsetzung einer Enquete-Kommission für eine Verwaltungsreform in Berlin einzusetzen. Im Zuge einer dringenden Neuordnung der Zuständigkeiten in der Berliner Verwaltung, sollte bereits im Vorfeld auf bezirklicher Ebene eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die aus Vertretern des Bezirksamtes und der BVV besteht. Deren Aufgabe ist es, u. a. einen Katalog von Bereichen, die unbedingt in der Zuständigkeit des Bezirkes verbleiben sollen und denen, die sinnvollerweise vollständig dem Senat übertragen werden, zu erstellten. Dieser Katalog ist der BVV zur Abstimmung vorzulegen.

 

Begründung:

Die Berliner Verwaltung bedarf dringend einer Neuordnung der Kompetenzen zwischen Senat und Bezirken. Das ist in der Flüchtlingskrise 2015 überdeutlich geworden. Aber auch im Alltag stoßen Überschneidungen und unklare Zuständigkeiten bei den Bürgern auf Unverständnis, als Beispiel sei hier auf die Tätigkeitsfelder von Polizei und Ordnungsamt verwiesen. Überlange Bearbeitungszeiten bei  Bauanträgen und Wartezeiten in Bürgerämtern tragen ein Übriges dazu bei. Das Bezirksamt als ein durch Zählgemeinschaften gebildetes Kollegialorgan verwischt die Verantwortlichkeiten und entzieht sich mitunter der direkten Auseinandersetzung mit kritischen Bürgern, indem unbequeme Entscheidungen, beispielsweise Bebauungspläne, an den Senat „weitergereicht“ werden.

 
 

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