Frau BV Christians-Roshanai berichtet, die Leitung der Flüchtlingsunterkunft in der Späthstraße habe ihr gegenüber den Wunsch nach Kinderbüchern in verschiedenen Sprachen geäußert.
Frau BzStR'in Dr. Giffey erinnert an den ähnlich lautenden Antrag 1022/XIX von Frau Christians-Roshanai, in dem gefordert wurde, dass die Bibliothek Medienkisten für Willkommensklassen kostenlos zur Verfügung stellt. Sie hatte in der beratenden Ausschusssitzung am 4.11.2014 darauf hingewiesen, dass die Helene-Nathan-Bibliothek seit Jahren Bücher- und Medienboxen für die Grundschulen im Bezirk bereitstellt. Voraussetzung ist, dass es einen festen Ansprechpartner in den Schulen gibt, der die Bedürfnisse und die Lernziele der jeweiligen Klassen benennt. Danach richtet sich der Inhalt der Boxen aus. Für die Flüchtlingsunterkünfte würde dies ebenfalls gelten. Ein fester Ansprechpartner in der jeweiligen Unterkunft wäre erforderlich. Des Weiteren sollten die Medienboxen in Angebote der Flüchtlingsunterkunft wie z.B. Sprachkurse, Elternbildung und Kinderbetreuung eingebunden werden, um wirksam zu sein. Insgesamt bietet die Bibliothek diese Medienboxen bereits an, so dass ein zusätzlicher Beschluss des Ausschusses und der Bezirksverordnetenversammlung als nicht erforderlich angesehen wird.
Frau BV Christians-Roshanai betont noch einmal, dass die Intention des Antrages darin liegt, dass das Bezirksamt bzw. die Mitarbeiter/innen der Bibliothek die Flüchtlingsunterkünfte über die Möglichkeit der Ausleihe von Bücherboxen informiert. Diese wüssten davon vielfach nichts.
Herr BV Burger schlägt folgenden Änderungsantrag vor:
„Das Bezirksamt möge sich in Zusammenarbeit mit den Betreibern der Neuköllner Flüchtlingsunterkünfte dafür einsetzen, dass die Medienkoffer der Stadtbibliothek in den Unterkünften angeboten werden. Konkret bedeutet dies, dass feste Ansprechpartner in den Flüchtlingsunterkünften - also feste oder ehrenamtliche Mitarbeiter oder Helfer - gefunden werden sollen, welche für die Stadtbibliothek als Ansprechpartner und Verantwortliche für die Medienkoffer dienen.“
Frau BzStR'in Dr. Giffey unterbreitet folgenden Vorschlag:
„Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass das Angebot der Medienkoffer der Stadtbibliothek in der Unterkunft für Geflüchtete regelmäßig mit Bücherkisten mit Kinderbüchern in mehreren Sprachen bekannt gemacht wird.“
Herr BV Burger ist mit dem Vorschlag einverstanden und zieht seinen Änderungsantrag zurück.
Herr BV Hikel hält den Antrag für überflüssig. Das Angebot der Medienkoffer könne auf kurzem Wege über die Bezirksverwaltung bekannt gemacht werden.
Frau BV Christians-Roshanai begrüßt den Änderungsvorschlag von BzStR'in Dr. Giffey und bringt diesen als Änderungsantrag der Grünen ein.
Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der Grünen, der Piraten und der SPD (2 Stimmenthaltungen) gegen die Stimmen der CDU angenommen.
TOP 3 – Schulentwicklungsplanung 2015 – 2019
Herr BV Rämer bringt folgende Änderungs- und Ergänzungsvorschläge ein:
S. 46:
Anstatt „Die QM-Gebiete sind“ besser „Die bisherigen QM-Gebiete sind“ formulieren.
S. 48:
Vor dem Absatz zum Förderprogramm „Bildung im Quartier“ sollte folgender Abschnitt eingefügt werden:
„Um diesen erfolgreichen Weg fortzuführen und auch in weiteren Quartieren mit ähnlichen strukturellen Defiziten entsprechend wirken zu können, wäre eine deutliche Ausweitung der Programmgebiete wünschenswert. Eine Reduzierung der Fördergebiete wirkt bildungspolitisch kontraproduktiv.“
Herr BV Biedermann hat folgenden Ergänzungswunsch:
S. 46, hinter dem Wort „zusammenarbeiten“ sollen folgende Sätze eingefügt werden:
„Das Quartiersmanagementgebiet Reuterplatz befindet sich seit 2015 in der Verstetigungsphase und wird auslaufen. Entsprechende Mittel werden daher für dieses Quartier in der Zukunft nicht zur Verfügung stehen“.
Die Ausschussmitglieder stimmen zunächst dem von Frau BzStR'in Dr. Giffey zu Beginn der Sitzung gemachten Änderungsvorschlag auf den Seiten 23/24 zu. Des Weiteren erklären sie sich mit den Ergänzungsvorschlägen von Herrn BV Rämer und Herrn BV Biedermann einverstanden und nehmen den geänderten SEP zur Kenntnis.