Drucksache - 1168/XIX  

 
 
Betreff: Gutachten/Studien der Öffentlichkeit zugänglich machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/FinWi
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Vorberatung
09.02.2015 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss
VzK SB
VzK SB vertagt
VzK SB vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Das Bezirksamt wird gebeten, bei Gutachten und Studien, die auf Bitten oder im Auftrag der BVV erstellt werden, die Ausschreibung bzw. den Vertrag grundsätzlich so zu gestalten, dass die Ergebnisse der Öffentlichkeit in elektronischer Form zugänglich gemacht werden können, wenn es rechtlich möglich ist.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird gebeten, bei Gutachten und Studien, die auf Bitten oder im Auftrag der BVV erstellt werden, die Ausschreibung bzw. den Vertrag grundsätzlich so zu gestalten, dass die Ergebnisse der Öffentlichkeit in elektronischer Form zugänglich gemacht werden können.

 

Das Bezirksamt hat alle Dienststellen angehalten, die Ergebnisse von Gutachten und Studien, die auf Bitten oder im Auftrag der BVV erstellt werden, der Öffentlichkeit in elektronischer Form zugänglich zu machen. Die Voruntersuchungen zur Prüfung des Einsatzes von Milieuschutzverordnungen sind Beispiele für die Durchführung des Beschlusses.

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 02.09.2016

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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