Tagesordnung - 2. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses  

 
 
Bezeichnung: 2. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
Gremium: Sozialausschuss
Datum: Mi, 02.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
Anlagen:
P02 Soz Anlage1 _Masterplan2030_09_2021
P02 Soz Anl 2_Stellungn_Drs 0137-XXI

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3  
Protokollabstimmung der 1. Sitzung      
Ö 4  
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2022/2023 (Doppelhaushalt) - Einzelplan 3900 und Vorschläge von Bürger*innen  
Enthält Anlagen
0147/XXI  
Ö 5  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 5.1  
Neukölln hilft Geflüchteten aus der Ukraine  
Enthält Anlagen
0173/XXI  
Ö 6  
Tiny Houses - Win-Win für den Bezirk  
Enthält Anlagen
0079/XXI  
Ö 7  
Übernahme gestiegener Heizkosten für Transferleistungsbeziehende sicherstellen  
Enthält Anlagen
0137/XXI  
Ö 8  
Wahlen zur Seniorenvertretung – Briefwahl erleichtern  
Enthält Anlagen
0143/XXI  
    VORLAGE
   

Der Sozialausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich über den Rat der Bürgermeister bei der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass das IT-Dienstleistungszentrum Berlin die nötigen finanziellen Mittel erhält, um künftig den Wahlbenachrichtigungen zur Seniorenvertretung adressierte und frankierte Umschläge für die Rücksendung der Wahlscheinanträge für die Briefwahlunterlagen beizufügen.

 

Begründung: Das „Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz BerlSenG“ vom 25.Mai 2006 hat zum Ziel „die aktive Beteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen und politischen Leben zu fördern…“. Dazu werden auf der bezirklichen Ebene alle fünf Jahre die Mitglieder für die bezirklichen Seniorenvertretungen gewählt, deren Vorsitzende die Landesseniorenvertretung Berlin bilden. Damit der im Gesetz formulierte Auftrag von der Seniorenvertretung politisch wirkungsvoll erfüllt werden kann, ist eine breite Unterstützung durch die angesprochene Bevölkerung, in Neukölln sind dies rund 23% der Gesamtbevölkerung, dringend erforderlich. Das ist bei einer beschämend niedrigen Wahlbeteiligung von 5,54 % (in Neukölln) nahezu ausgeschlossen. Die Gründe für die fehlende Beteiligung sind vielfältig. Einer dürfte die Schwierigkeit bei der Ausübung der Briefwahl sein. Diese ist nur möglich, wenn die Wahlberechtigten einen entsprechenden Wahlscheinantrag an das IT-Dienstleistungszentrum Berlin stellen. Dies ist per Briefpost, Fax oder E-Mail möglich. Das setzt voraus, dass zum Teil hochbetagte Menschen, die oftmals in prekären finanziellen Verhältnissen leben, natürlich sowohl über die technischen Geräte als auch über die entsprechenden technischen Fähigkeiten verfügen. Auch das Porto von 0,85 € ist sicherlich für viele eine Hemmschwelle (vgl. Erhöhung des monatl. Regelsatzes um 3 € im Monat). Die Teilnahme an der Briefwahl zur Seniorenvertretung in den Bezirken sollte, wie bei anderen Wahlen auch, über frankierte, adressierte Rückumschlage möglich sein.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 5. öffentlichen Sitzung der XXI. Wahlperiode am 16.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich über den Rat der Bürgermeister bei der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass das IT-Dienstleistungszentrum Berlin die nötigen finanziellen Mittel erhält, um künftig den Wahlbenachrichtigungen zur Seniorenvertretung adressierte und frankierte Umschläge für die Rücksendung der Wahlscheinanträge für die Briefwahlunterlagen beizufügen.

 

Mit Schreiben vom 28. April 2022 wurde die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gebeten, zu prüfen, inwieweit eine finanzielle Ausstattung im Rahmen der nächsten Wahlen zur Seniorenvertretung dahingehend sichergestellt werden kann, dass zukünftig den Wahlbenachrichtigungen adressierte und frankierte Umschläge für die Rücksendung der Wahlscheinanträge für die Briefwahl beigefügt werden können. Wie die zuständige Senatorin mit Schreiben vom 23. Mai 2022 mitteilte, wurde diese Bitte zum Anlass genommen, beim IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) die Kosten für diese adressierten und frankierten Umschläge zu erfragen. Das ITDZ Berlin teilte der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in diesem Zusammenhang mit, dass die Kosten für die Bedruckung von Kuverts mit Adresse und Freigabevermerk von 950.000 Exemplaren was der ungefähren Anzahl von Wahlberechtigten entspricht bei insgesamt 20.607,40 € liegen würde. Das Porto für die Rückantwort richtet sich nach den Preisen der Post. Pro Brief würden hier aktuell 0,85 € pro Brief anfallen. Bei 950.000 Wahlberechtigten würden die Kosten hierfür 807.500 € betragen. Hinzu könnten des Weiteren Kosten für das Einfügen von Einlegern sowie des Drucks von Bürgeranschreiben kommen. Demzufolge würden Zusatzkosten von mindestens 850.000 r die nächste Seniorenvertretungswahl entstehen, wenn frankierte und adressierte Umschläge den Wahlbenachrichtigungen beigefügt werden würden. Inwiefern der Haushaltsgesetzgeber diesen zusätzlichen Kosten zustimmen wird, kann seitens der Senatsverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Aus Sicht des Bezirksamtes kann dies mit Blick auf die weiter sinkende Wahlbeteiligung jedoch nur ein Baustein zur einer Stärkung der bezirklichen Seniorenvertretungen sein. Sie müssen vielmehr sichtbarer werden und relevanten Einfluss nehmen können. Beides ist bisher nicht gewährleistet. Daher wird sich das Bezirksamt auch über den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hinaus für eine Weiterentwicklung des Seniorenmitwirkungsgesetzes einsetzen.

 

Berlin-Neukölln, 07.06.2022

 

 

Martin Hikel Falko Liecke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    23.02.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.9 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Sozialausschuss überwiesen.

   
    02.03.2022 - Sozialausschuss
    Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Herrn Leppek, der den Antrag zur Drs. 0143/XXI „Wahlen zur Seniorenvertretung – Briefwahl erleichtern“ begründet.

Der Ausschussvorsitzende macht anschließend deutlich, dass er es mit Blick auf die Haushaltsführung problematisch sieht, den über 70.000 Neuköllner Seniorinnen und Senioren einen frankierten Rückumschlag zur Verfügung zu stellen. An dieser Stelle macht er auch auf die geringe Rücklaufquote aufmerksam. Trotz allem kann er dem Antrag folgen, da es sich zunächst um den Auftrag handelt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass das IT-Dienstleistungszentrum die nötigen finanziellen Mittel erhält, um künftig den Wahlbenachrichtigungen zur Seniorenvertretung adressierte und frankierte Umschläge für die Rücksendung der Wahlscheinanträge für die Briefwahlunterlagen beizufügen. Herr BzStR Liecke informiert anschließend darüber, dass in der Vorbereitungsrunde die Kollegin des Neuköllner Seniorenservices gemeinsam mit allen anderen Vertreterinnen der Seniorenservices auf Landesebene den Wunsch geäußert haben, hier eine Veränderung im Sinne der Seniorinnen und Senioren vorzunehmen. Dies war nach Auskunft des ITDZ technisch nicht umsetzbar. Es gäbe aus seiner Sicht aber auch die Möglichkeit die Rückumschläge mit dem Hinweis “Porto zahlt Empfänger“ zu versehen, was den Haushalt weit weniger belasten würde. Herr BzStR wird sich hier gerne dafür einsetzen, dass diese Möglichkeit zur nächsten Wahl geschaffen wird – unabhängig davon, ob es diesen Antrag gibt. Nachdem Herr Frankl und Frau Hascelik deutlich gemacht haben, dass sie den Antrag unterstützen bittet der Ausschussvorsitzende um ein Votum. Dies fällt im Ergebnis wie folgt aus:

 

Ja-Stimmen: SPD, Grüne, LINKE, AfD, FDP

Nein-Stimmen: CDU

Enthaltungen: keine

 

Damit wird der Antrag der BVV zur Annahme empfohlen.

   
    16.03.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Sozialausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich über den Rat der Bürgermeister bei der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass das IT-Dienstleistungszentrum Berlin die nötigen finanziellen Mittel erhält, um künftig den Wahlbenachrichtigungen zur Seniorenvertretung adressierte und frankierte Umschläge für die Rücksendung der Wahlscheinanträge für die Briefwahlunterlagen beizufügen.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der LINKEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU über die Konsensliste beschlossen.

   
    22.06.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.6 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 5. öffentlichen Sitzung der XXI. Wahlperiode am 16.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Das Bezirksamt wird ersucht sich über den Rat der Bürgermeister bei der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass das IT-Dienstleistungszentrum Berlin die nötigen finanziellen Mittel erhält, um künftig den Wahlbenachrichtigungen zur Seniorenvertretung adressierte und frankierte Umschläge für die Rücksendung der Wahlscheinanträge für die Briefwahlunterlagen beizufügen. Mit Schreiben vom 28. April 2022 wurde die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gebeten, zu prüfen, inwieweit eine finanzielle Ausstattung im Rahmen der nächsten Wahlen zur Seniorenvertretung dahingehend sichergestellt werden kann, dass zukünftig den Wahlbenachrichtigungen adressierte und frankierte Umschläge für die Rücksendung der Wahlscheinanträge für die Briefwahl beigefügt werden können. Wie die zuständige Senatorin mit Schreiben vom 23. Mai 2022 mitteilte, wurde diese Bitte zum Anlass genommen, beim IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) die Kosten für diese adressierten und frankierten Umschläge zu erfragen. Das ITDZ Berlin teilte der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in diesem Zusammenhang mit, dass die Kosten für die Bedruckung von Kuverts mit Adresse und Freigabevermerk von 950.000 Exemplaren – was der ungefähren Anzahl von Wahlberechtigten entspricht – bei insgesamt 20.607,40 € liegen würde. Das Porto für die Rückantwort richtet sich nach den Preisen der Post. Pro Brief würden hier aktuell 0,85 € pro Brief anfallen. Bei 950.000 Wahlberechtigten würden die Kosten hierfür 807.500 € betragen. Hinzu könnten des Weiteren Kosten für das Einfügen von Einlegern sowie des Drucks von Bürgeranschreiben kommen. Demzufolge würden Zusatzkosten von mindestens 850.000 € für die nächste Seniorenvertretungswahl entstehen, wenn frankierte und adressierte Umschläge den Wahlbenachrichtigungen beigefügt werden würden. Inwiefern der Haushaltsgesetzgeber diesen zusätzlichen Kosten zustimmen wird, kann seitens der Senatsverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Aus Sicht des Bezirksamtes kann dies mit Blick auf die weiter sinkende Wahlbeteiligung jedoch nur ein Baustein zur einer Stärkung der bezirklichen Seniorenvertretungen sein. Sie müssen vielmehr sichtbarer werden und relevanten Einfluss nehmen können. Beides ist bisher nicht gewährleistet. Daher wird sich das Bezirksamt auch über den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hinaus für eine Weiterentwicklung des Seniorenmitwirkungsgesetzes einsetzen.

 

Berlin-Neukölln, 07.06.2022

 

 

Martin Hikel Falko Liecke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Nächste Sitzung am 06. April 2022      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen