Auszug - Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2022/2023 (Doppelhaushalt) - Einzelplan 3900 und Vorschläge von Bürger*innen  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 02.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
0147/XXI Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2022/2023 (Doppelhaushalt)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushVerwKlimaNachh.
  Dr. Hoffmann, Christian
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn BzStR Liecke anlässlich dieses Tagesordnungspunktes um einige einleitende Worte. Dieser gibt den Ausschussmitgliedern zunächst einen Überblick über die größten „Posten“ im Haushaltsplan des Geschäftsbereiches Soziales (siehe Anlage 1) und bittet anschließend Frau Schwarz um eine detaillierte Vorstellung des Haushaltes. Im Folgenden ruft der Ausschussvorsitzende die einzelnen Titel des Haushaltsplans für den Geschäftsbereich 5 für die Haushaltsjahre 2022/2023 auf und Fragen der Anwesenden werden durch Herrn BzStR Liecke und Frau Schwarz beantwortet. Im Einzelnen werden folgende Ansätze tiefergehend besprochen:

 

Kapitel 3910

Titel 38190 „Verrechnungen für zweckgebundenen Ausgaben“

Auf Nachfrage von Herrn Leppek erläutert Frau Schwarz, dass Kapitel 4520 die allgemeinen Finanzangelegenheiten sind und es handelt sich hier lediglich um den allgemeinen Hinweis, dass die Stiftungen dort ursprünglich verortet sind.

 

Titel 41210 „Aufwendungen für Beiräte“

Herr BzStR Liecke informiert auf Wunsch von Herrn Frankl darüber, dass aus diesem Ansatz die Sitzungsgelder für den Widerspruchsbeirat und den Bezirksteilhabebeirat finanziert werden.

 

Titel 42801 „Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten“

Auf Nachfrage von Herrn Frankl bestätigt Herr BzStR Liecke, dass die Tariferhöhungen im Ansatz enthalten sind, also in der Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen umgesetzt wurden. Da die Tarifanpassung erst mit dem Monat Dezember wirksam wird, ist die Steigerung hier im Ansatz relativ gering.

 

Titel 68404 „Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen im Rahmen der Berliner Kältehilfe“

Herr BzStR Liecke merkt an, dass er sich derzeit sehr intensiv dafür einsetzt, dass für die derzeit vorgesehenen 17,10 Euro pro Platz bezirksübergreifend eine Anpassung umgesetzt wird. Aktuell verfügt der Bezirk über zu wenig Kältehilfeplätze. So es seitens der Senatsverwaltung entsprechende Möglichkeiten im Wege der Zielvereinbarung gibt, gilt es das Angebot der Kältehilfe konkreter zu unterlegen. Der Senat ist hier auch mit eigenen Überlegungen, wie der Zentralisierung der Kältehilfe auf Landesebene, in der Planung. Mangels Angebot konnten im vergangenen Jahr auch nicht alle Mittel ausgegeben werden. Es ist regelmäßig eine große Herausforderung, ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen – insbesondere unter pandemischen Rahmenbedingungen, die eine Vollbelegung nicht zulassen.

 

Titel 68411 „Zuschüsse an Organe und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege“

Der Ausschussvorsitzende merkt positiv an, dass auch die Tee- und Wärmestube, der Kältebus und auch die Straßensozialarbeit in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 wieder einen finanziellen Zuschuss erhalten.

 

Titel 68420 „Zuschüsse für freie Träger für Insolvenzberatung“

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden teilt Herr Rauter (AWO) mit, dass die Schuldnerberatung derzeit mit der Zuweisung gut auskommt. Der Ausschussvorsitzende dankt dafür, dass hier keine Kürzungen vorgenommen wurden.

 

Titel 68432 „Zuschüsse für besondere soziale Projekte“

Der Ausschussvorsitzende merkt positiv an, dass die Ansätze nicht geringer als im Vorjahr ausfallen und in Teilen sogar eine kleine Erhöhung vorgenommen wurde. Er bittet Herrn BzStR Liecke um Auskunft, ob es bereits Pläne für die Verwendung der noch zur Verfügung stehenden 12.000 Euro gibt. Dieser informiert darüber, dass er derzeit in einem Austausch mit den Trägern ist, die bisher einen finanziellen Zuschuss aus diesen Mitteln erhalten haben. Des Weiteren macht er darauf aufmerksam, dass über die in Rede stehenden Mittel erst nach der vorläufigen Haushaltswirtschaft verfügt werden kann. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in der Ukraine ist Herr BzStR Liecke aktuell zurückhaltend bei Zusagen im Rahmen der Vergabe der noch zur Verfügung stehenden Mittel, denn es ist aktuell noch nicht absehbar, ob es dringende Bedarfe gibt, auf die flexibel reagiert werden muss. Er hält es für absolut erforderlich, diesen kleinen „Puffer“ für unvorhersehbare Ausgaben zurückzuhalten. Herr Hecht merkt an, dass er es begrüßen würde, die Seniorentheatergruppe am Nachbarschaftsheim Neukölln weiterhin zu unterstützen, da es sich hierbei um aktive Seniorenarbeit handelt. Der Ausschussvorsitzende ergänzt an dieser Stelle, dass es seitens der SPD Fraktion und der Fraktion der Grünen geplant war, einen Antrag einzubringen, die Seniorentheatergruppe am Nachbarschaftsheim Neukölln auch in den kommenden beiden Haushaltsjahren in gleicher Höhe finanziell zu unterstützen. Aber in der Tat gilt es auch aus seiner Sicht die Ausführungen des Herrn BzStR Liecke mit Blick auf die Situation in der Ukraine zu bedenken. Herr BzStR Liecke weist darauf hin, dass es hier keine Eile gibt, denn wie bereits ausgeführt, können die Mittel erst nach Beschluss des Haushaltes durch das Land ausgegeben werden. Da die Mittel aber im Ansatz enthalten sind, kann über die konkrete Verwendung auch zu einem späteren Zeitpunkt gesprochen werden. Die Fraktionen der SPD und der Grünen stellen den Antrag im Ergebnis der Besprechung zunächst zurück.

 

Kapitel 3911

Titel 68162 „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach SGB XII und AsylbLG“

Auf Nachfrage von Herrn Pohl erläutert Frau Schwarz, dass das Budget hier in der Tat deutlich geringer ist als in 2020. Hier gibt es das sogenannte Planmengenmodell. Es wird davon ausgegangen, dass Neukölln zu viel Mengen in den Produkten hat, sodass dem Bezirk hier Mittel abgezogen werden. Die Klientel ist aber tatsächlich da und die erforderlichen Hilfen werden selbstverständlich auch geleistet und finanziert. Hierbei ist in aller Konsequenz eine Querfinanzierung aus anderen Bereichen, die auch in den Hilfen der besonderen Lebenslagen liegen, erforderlich. Der im Haushaltsplan enthaltene Ansatz entspricht dem, was der Geschäftsbereich als Budget erhalten hat. Herr Pohl merkt an dieser Stelle an, dass es wünschenswert wäre, wenn das Land den tatsächlichen Bedarf auch decken würde. Herr Leppek hinterfragt in diesem Zusammenhang die Haushaltsplanaufstellung vor dem Hintergrund des Planmengenverfahrens. Frau Schwarz erläutert noch einmal das Planmengenverfahren. Dies sieht vor, dass durch ein umfangreiches Angebot an Sozialarbeit die Zahl der Menschen, die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erhalten müssen, deutlich reduziert werden könne. Damit wurde versucht, die Mengen zu reduzieren und bei der Sozialarbeit zu berücksichtigen. Für Neukölln wurden jedoch deutlich zu viele Mengen abgezogen, so dass das Problem besteht, dass alles, was über die Planmengen hinaus ausgegeben, nur mit 75% nachbudgetiert wird. Damit hat Neukölln an dieser Stelle einen Budgetierungsnachteil und „erwirtschaftet“ damit ein Defizit. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung kann hier jedoch keine Lösung herbeigeführt werden. Die Verwaltung verfolgt seit einigen Jahren das Ziel, dass die Nachbudgetierungsquote von 75% auf wieder 100% erhöht wird. Betrachtet man die Stückkosten, die über die Kosten-Leistungsrechnung ermittelt werden, steht Neukölln nicht schlecht dar. Es ist also ausschließlich ein Mengenproblem. Des Weiteren führt sie aus, dass die Mengen in der Berliner Bezirken unterschiedlich hoch sind. Neukölln weist die meisten Mengen auf. Die Planmengen werden auch nach Sozialaspekten gewichtet, werden also nicht über alle Bezirke identisch gebildet.

 

Titel 67126 „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII und AsylbLG“

Herr Hecht bittet um Mitteilung, ob es sich bei dem Titel 67126 ähnlich verhält. Hierzu erklärt Frau Schwarz, dass es seit dem Haushalt 2020 das neue Kapitel 3915 gibt, unter dem die Eingliederungshilfe tatsächlich verortet ist. Bei den in Rede stehenden Titel unter Kapitel 3911 handelt es sich um Restzahlungen aus den Jahren bis 2019. Daher ist der Ansatz hier deutlich geringer. Die neuen Zahlungen sind im Kapitel 3915 Titel 67133 nachgewiesen.

 

Kapitel 3912

Titel 67118 „Unterbringung als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII“

Auf Nachfrage von Herrn Pohl bestätigt Frau Schwarz, dass es sich hier um den gleichen Sachverhalt handelt wie unter Kapitel 3911 Titel 68162 handelt, es hier lediglich die stationären und nicht die ambulanten Hilfen betrifft.

 

Kapitel 3930

Titel 67141 „Altenhilfe nach dem SGB XII“

Herr Leppek stellt einen Änderungsantrag der FDP Fraktion vor, wonach die Einrichtung eines neuen Kapitels (3820) und eines Titels mit einem Ansatz in Höhe von 3.000 Euro für die Seniorenvertretung Neukölln gefordert wird. Diese Mittel sollen aus dem Ansatz bei Titel 67141 herausgelöst werden. Er merkt an, dass die Seniorenvertretung Neukölln zu den am schlechtesten ausgestatteten in Berlin gehört. Herr BzStR Liecke macht zunächst darauf aufmerksam, dass es sich bei Kapitel 3820 um ein Kapitel für Friedhöfe handelt und er dies als pietätlos und sachfremd betrachtet. Er geht davon aus, dass es sich hier um einen Schreibfehler handelt. Im Übrigen würde die Einfügung eines neuen Kapitels für einen einzigen Titel keinen Sinn machen und auch nicht den haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) entsprechen. Er verweist auf Abschnitt 1 Nr. 4 der in Rede stehenden Richtlinien, wo erklärt ist, wie Kapitel zu bilden sind. Inhaltlich führt er aus, dass für die Seniorenvertretung im Jahr 2019 insgesamt 900 Euro zur Verfügung standen, von denen lediglich 400 Euro abgerufen wurden. Generell hat der Geschäftsbereich für die Seniorenvertretung ein Budget von 1.043 Euro. Er schlägt vor, bei Kapitel 3930 Titel 67141 (Altenhilfe nach dem SGB XII) zur Schärfung eine Erläuterung einzufügen, dass für die Ausgaben der Seniorenvertretung bis zu 3.000 Euro aus dem Ansatz vorgesehen werden. Damit wäre dem Sinn des Antrages entsprochen. Der Ausschussvorsitzende begrüßt diesen Vorschlag und bittet Herrn Leppek um Mitteilung, ob er dem Vorschlag zustimmt oder eine Abstimmung des Antrages in der vorliegenden Form wünscht, was jedoch aufgrund des falschen Kapitels und der fehlenden schriftlichen Vorlage schwierig wird. Herr Leppek stellt klar, dass Kapitel 3920 gemeint ist und bittet um Mitteilung, wie verbindlich der Vorschlag von Herrn BzStR Liecke sei. Frau Schwarz erklärt, dass eine verbindliche Erläuterung nicht möglich sei, aber einer Aufnahme in die Erläuterung zum in Rede stehenden Titel nichts entgegenstehen würde. Sie merkt in diesem Zusammenhang aber auch an, das bisher zu keinem Zeitpunkt ein Antrag der Seniorenvertretung auf zusätzliche Mittel bei der Verwaltung eingegangen sind. Auch Herr Hecht fragt, ob denn seitens der Seniorenvertretung mehr Mittel gefordert werden. Hierzu führt Herr Bender aus, dass die Seniorenvertretung Neukölln in der Tat nicht so üppig ausgestattet sei wie Vertretungen in anderen Bezirken. Auch die technische Ausstattung sei sehr veraltet. Gleichwohl ist die Unterstützung seitens des Seniorenservices jederzeit gegeben. Er würde es begrüßen, wenn im Notfall mehr finanzielle Mittel abgerufen werden könnten. Herr BzStR Liecke bittet Herrn Bender zukünftig die Verwaltung oder gerne auch ihn anzusprechen, wenn es Probleme gibt. Zur Anpassung der Verordnung über die Aufwandentschädigungen der ehrenamtlich tätigen Personen hat er im Übrigen bereits die zuständige Senatorin angeschrieben um den bereits angestoßenen Prozess voranzubringen. Bereits in der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage haben sich zahlreiche Bezirke für eine einheitliche Regelung und Mindeststandards ausgesprochen. Leider wurden keinerlei nach außen erkennbaren Maßnahmen seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales getroffen, um den Prozess voranzubringen. Herr BzStR Liecke geht dennoch weiterhin davon aus, dass die Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit in den bezirklichen Seniorenvertretungen auch in ihrer Senatsverwaltung hoch eingeschätzt wird und ein Interesse an einer Verständigung zu dem Thema besteht. Ziel muss es aus seiner Sicht sein, die durchweg gewünschte und bisher in manchen Bezirken in unterschiedlichster Weise und Höhe und wohl ohne geeignete gesetzliche Regelung auch praktizierte Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeit in den bezirklichen Seniorenvertretungen berlinweit einheitlich zu beschließen und durch Anpassung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zu kodifizieren. Gegenstand dieser politischen Abstimmungen muss dann zwangsläufig auch der Beschluss einer entsprechenden Finanzierung sein. Auch Herr Seidel macht noch einmal deutlich, dass die Verwaltung jederzeit ansprechbar ist. Im Übrigen stellt das Bezirksamt der Seniorenvertretung Räumlichkeiten mit einer technischen Ausstattung (Arbeitsplatz, PC, Drucker, Verbrauchsmaterialien etc.) zur Verfügung. Herr Bender zeigt sich über die wohlwollenden Worte des BzStR erfreut und begrüßt seine Bemühungen. Auch der Ausschussvorsitzende würde eine Lösung auf Landesebene sehr begrüßen. Im Anschluss an die Ausführungen bringt Herr Leppek noch einmal sein Befremden zum Ausdruck, das der Seniorenvertretung bisher nur sehr geringe Mittel zur Verfügung gestellt wurden und geht davon aus, dass er sich auf das Wort des Herrn BzStR Liecke verlassen kann und die verabredete Erläuterung in den Haushaltsplan eingefügt wird. Im Ergebnis zieht Herr Leppek den Antrag der FDP Fraktion zurück. Herr BzStR Liecke zeigt sich irritiert über die Form der Ansprache. Er ist nicht dafür bekannt, dass er Zusagen nicht einhält. Im Übrigen sei die Erläuterung verbindlich für die Verwaltung. Herr Leppek entschuldigt sich für sein Wording und macht deutlich, dass er nicht an dem Wort von Herrn BzStR Liecke zweifelt.

 

Kapitel 3960

Titel 68144 „Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach SGB II als laufende Leistung“

Herr Pohl merkt an, dass ihm der Aufwuchs vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise als zu niedrig erscheint. Hierzu macht Herr BzStR Liecke darauf aufmerksam, dass steigende Energiepreise nicht ein Jahr im Voraus ermittelt bzw. beziffert werden können. Zur Systematik der Zahlungen von Heizkosten und Energiekosten im Rahmen des Leistungsbezugs kommt er anlässlich des Antrages zur Drs. 0137/XXI unter TOP 6 noch einmal ausführlich zu sprechen. Der Ausschussvorsitzende erläutert ergänzend, dass es sich hier um den sogenannten Z-Teil des Haushaltsplans handelt, bei dem es um gesetzliche Ansprüche von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern geht, die nicht per Haushalt geregelt werden können. Wenn Ansprüche bestehen, dann sind diese Leistungen zu erbringen. Im Übrigen werden diese Ausgaben basiskorrigiert. Im Anschluss an die Besprechung des Bezirkshaushaltsplans für den Geschäftsbereich Soziales kommt Herr Frankl noch einmal auf die Problematik der 75%igen Basiskorrektur zurück und bitte um Mitteilung, ob die Höhe des zu erwartenden Defizites beziffert werden kann. Frau Schwarz führt aus, dass dies nur teilweise prognostiziert werden kann, zurzeit wird von einem Defizit in Höhe von rund 400.000 Euro ausgegangen. Herr Seidel macht noch einmal deutlich, dass die Abschaffung des Planmengenmodells seit langem gefordert wird und dies seiner Erkenntnis nach auch Gegenstand der Koalitionsvereinbarung ist. Er freut sich über eine Unterstützung aus dem Sozialausschuss heraus. Hierzu regt der Ausschussvorsitzende an, dass die Ausschussmitglieder bzw. Fraktionen in dieser Angelegenheit auf die Fraktionen im Abgeordnetenhaus zugehen sollten. Da im Rahmen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern keine Vorschläge den Geschäftsbereich Soziales betreffen und auch keine Meldung dazu vorliegt, verzichtet der Ausschussvorsitzende auf ein Aufrufen der Vorschläge. Zu den übrigen Ansätzen gibt es seitens der Ausschussmitglieder keine weiteren Fragen. Der Ausschussvorsitzende lässt den vorliegenden Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Neukölln für die Haushaltsjahre 2022/2023 für den Geschäftsbereich Soziales abstimmen. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss der BVV die Annahme des Bezirkshaushaltsplans Neukölln für die Haushaltsjahre 2022/2023 für den Geschäftsbereich Soziales mit folgendem Abstimmungsergebnis:

Ja: SPD, Grüne

Nein: CDU, Die LINKE

Enthaltung: FDP, AfD

 

Herr Pohl bittet zu Protokoll zu nehmen, dass der vorliegende Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Neukölln abgelehnt wird, da kein nennenswerter Aufwuchs im Personalbereich zu verzeichnen ist und somit zentrale Probleme wie z.B. bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen nicht behoben werden. Des Weiteren bittet Herr Koglin zu protokollieren, dass er sehr überrascht darüber ist, dass die Unionsfraktion dem Haushaltsteil des eigenen Dezernenten nicht zustimmt. Das heißt aus seiner Sicht, der Dezernent hat haushaltspolitisch nicht die Unterstützung seiner eigenen Fraktion. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei der Verwaltung für die umfangreiche Erörterung des Haushaltsplans und beendet den Tagesordnungspunkt.


 
 

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