Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Neukölln hilft Geflüchteten aus der Ukraine
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, Maßnahmen zur Unterbringung von Geflüchteten aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine zu treffen. Für die Bereitstellung von geeignetem Wohnraum (z. B. ungenutzte Ferienwohnungen u.a.) sind die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Außerdem wird das Bezirksamt gebeten, Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen im Bezirk zu koordinieren.
Begründung: Tausende Geflüchtete aus der Ukraine werden in Berlin erwartet bzw. sind schon eingetroffen. Unabhängig von der Art des Schutzstatus besteht die Notwendigkeit der angemessenen Unterbringung der Geflüchteten. Nur ein Teil der Menschen wird nach der Erstaufnahme im Ankunftszentrum von hilfsbereiten Berliner:innen in ihren Wohnungen aufgenommen werden können. Für die übrigen müssen Land und Bezirke eine angemessene Unterbringung bereitstellen. Vorrangig sollte die Unterbringung in abgetrennten Wohnungen oder vergleichbarem Wohnraum erfolgen. Eine Unterbringung in Sammelunterkünften ist auch angesichts der nicht absehbaren Verweildauer der Schutzbedürftigen in Berlin soweit wie möglich zu vermeiden. |
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