Drucksache - 1186/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, den Verein Islamische Gemeinschaft Berlin e.V. bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu verbieten. Parallel hierzu soll sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass dem Verein der rechtliche Status der Gemeinnützigkeit aberkannt wird.
Unter Hinweis darauf, dass es nicht hingenommen werden kann, dass dieser Moscheeverein immer wieder gewaltverherrlichende sowie menschen- und frauenverachtende Äußerungen in seinen Predigten propagiert und in die Öffentlichkeit trägt, hat das Bezirksamt Herrn Senator Henkel im Februar 2015 um Prüfung gebeten, inwieweit die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Verbot des Vereins Islamische Gemeinschaft Berlin e. V. als Trägerverein der Al-Nur-Moschee vorliegen. Die Ergebnisse des Prüfverfahrens liegen bis dato nicht vor.
Das Bezirksamt ist nach wie vor der Ansicht, dass der Staat hier konsequent reagieren und der Verbreitung dieser unerträglichen menschenunwürdigen Hasspredigten Schranken setzen muss. Insoweit kann es seine Irritation über die Dauer und Intransparenz des Prüfverfahrens nicht verhehlen.
Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 02.09.2016
Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin
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