Auszug - Asylbewerber unterzubringen ist eine Aufgabe für alle!
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sämtliche Standorte für die Nutzung als Asylbewerbersammeleinrichtung in Neukölln zu benennen. Hierbei sind insbesondere ungenutzte Grundstücke, wie z. B. das Tempelhofer Feld, mit einzubeziehen.
Bei der Darstellung sind auch die Standorte mit einer detaillierten Begründung aufzulisten, bei denen das Bezirksamt keine Nutzung als Asylbewerbersammeleinrichtung für möglich erachtet.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist der Bericht bis zum 31. Januar 2013 vorzulegen.
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der CDU zurückgezogen. |
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