Die Angemessenheit der Bruttokaltmiete richtet sich nach
- der Anzahl der Personen einer Bedarfsgemeinschaft,
- der maximalen Größe der Wohnung,
- und der Höhe der Miete (Richtwert).
Die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft (BG) werden im Hinblick auf ihre sozialrechtlichen Ansprüche als Einheit angesehen. Zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören
- Sie selbst,
- Ihre Partnerin oder Ihr Partner,
- Ihre minderjährigen Kinder.
Beispiel 1: Ihre Familie besteht aus Ihnen, Ihrem Partner und der zehnjährigen Tochter Ihres Partners. Sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft aus drei Personen.
Beispiel 2: Ihre Familie besteht aus Ihnen, Ihrem Partner, Ihrer 20-jährigen Tochter und Ihrer Mutter.
Sie und Ihr Partner bilden eine Bedarfsgemeinschaft aus zwei Personen.
Ihre Tochter bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Ihre Mutter bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Jugendliche, die nicht mit einem ihrer Elternteile in einer Wohnung leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Tabelle: Richtwerte für die angemessene Höhe der Bruttokaltmiete *
Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaft
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Angemessene Wohnungsgröße in m²
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Richtwert bruttokalt monatlich in Euro (gesamte Wohnung)
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1 Person
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50
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426,00 €
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2 Personen
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65
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515,45 €
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3 Personen
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80
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634,40 €
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4 Personen
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90
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713,70 €
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5 Personen
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102
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857,82 €
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jede weitere Person
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12
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100,92 €
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*Vollständige Tabelle in der Anlage 1 zur AV-Wohnen
Beispiel: Ihre Bedarfsgemeinschaft besteht aus zwei Personen. Sie mieten eine 65 m² große Wohnung an – oder zwei Zimmer zur Untermiete in einer Wohnung, in der noch weitere Personen wohnen. Ihre Bruttokaltmiete darf in beiden Fällen 515,45 Euro im Monat nicht übersteigen.