Schritt für Schritt zum Berlin-Ticket S
Sie wollen das Sozialticket (Berlin-Ticket S) nutzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen. Weitere Informationen
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Für den Fall, dass Berechtigte noch keine VBB-Kundenkarte haben, können sie übergangsweise das Berlin-Ticket S auch zusammen mit ihrem aktuellen Leistungsbescheid nutzen (Kopie reicht). Hierbei muss auf dem Berlin-Ticket S das Aktenzeichen oder die BG-Nummer des Leistungsbescheides eingetragen werden und der Leistungsbescheid bei Kontrollen zusammen mit dem Berlin-Ticket vorgezeigt werden. Diese Regelung ist mit den Berliner Verkehrsbetrieben abgestimmt und gilt vorerst unbefristet.
Bei Fragen bezüglich der VBB Kundenkarte Berlin S oder wenn Sie Unterstützung beim Beantragen benötigen, können Sie die zentrale Hotline der BVG unter der Nummer 19449 erreichen. Unter Punkt 5 hören Sie folgenden Text: “Sie haben Fragen zur VBB Kundenkarte Berlin S oder benötigen Unterstützung bei der Beantragung? Bitte sagen Sie ‘Sozialticket’ oder drücken Sie die 5.” Daraufhin werden Sie mit einem Mitarbeiter verbunden, der Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen wird.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung