FAQ Azubiwohnen

1. Allgemeine Informationen zum Projekt

  • Was ist das Berliner Azubiwohnen genau?

    Mit dem Azubiwohnen schafft Berlin bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende. Dazu mietet das Land Berlin Appartements an und vermietet diese an Azubis weiter. Das besondere ist, dass die Miete 340 Euro, also ein Drittel der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung, nicht überschreitet. Falls nötig, subventioniert das Land die Miete. Weil Wohnen nicht alles ist, werden im Laufe des Jahres weitere Angebote für Azubis eingerichtet: Dazu gehören beispielsweise Freizeit-, Beratungs- und Bildungsangebote. Das alles soll schon bald Teil des Berliner Azubiwerkes werden, das im Spätsommer gegründet wird. Das Azubiwerk wird für Auszubildende eine umfassende Unterstützungsstruktur anbieten wie das Studierendenwerk für Studierende.

  • Warum gibt es dieses Angebot speziell für Azubis?

    Eine Studie im Auftrag der SenASGIVA hat bewiesen, was viele schon lange vermuteten: Auszubildende haben in Berlin praktisch keinen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum. Gleichzeitig gibt es kaum Angebote für Wohnheime oder andere bezahlbare Unterkünfte. Damit ist die Wohnsituation in Berlin nicht nur ein soziales Problem, sondern auch eines der relevanten Hindernisse auf dem Berliner Ausbildungsmarkt. Das Berliner Azubiwohnen soll das Problem direkt an der Wurzel anpacken, Auszubildende unterstützen und die Qualität der Ausbildung schlussendlich verbessern.

  • Wer steht hinter dem Projekt?

    Das Berliner Azubiwohnen ist eine Maßnahme des Landes Berlin, genauer: Der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (kurz: SenASGIVA). Damit alles klappt, hat die SenASGIVA zwei Kooperationspartner an Bord:

    Die GSE gemeinnützige GmbH, seit über 30 Jahren Treuhänderin des Senats von Berlin, verwaltet als Generalmieterin die Wohnräume. Die Azubis schließen einen Untermietvertrag mit der GSE ab, die sämtliche Wohnungsverwaltungsaufgaben übernimmt.

    Dritter im Bunde ist die landeseigene Wohnungsgesellschaft Berlinovo. Die Berlinovo ist Eigentümerin des Gebäudes und schafft in Berlin Wohnraum vor allem für besondere Zielgruppen wie Azubis, Studierende, Senioren und Beschäftigte von Landesunternehmen.

2. Zielgruppe und Berechtigung

  • Wer kann sich für einen Wohnplatz bewerben? Gibt es eine Altersgrenze?

    Wer zum Tag des Einzugs volljährig ist, und in Berlin eine vollschulische oder betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung macht, kann sich um einen Wohnplatz bewerben. Eine maximale Altersgrenze gibt es nicht.

    Ganz genau bedeutet das: Ein anerkannter Ausbildungsberuf nach § 4 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder ein anerkannter Handwerksberuf nach § 25 Handwerksordnung (HwO) oder eine landesrechtlich geregelte Berufsausbildung (z. B. an Berufsfachschulen oder Fachschulen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BBiG).

    Die Ausbildungsstätte (Betrieb, Berufsschule, überbetriebliche Einrichtung oder vergleichbare Bildungseinrichtung) muss sich in Berlin befinden.

  • Gilt das Angebot nur für Azubis in bestimmten Branchen oder Berufen?

    Nein, hier gibt es keine Beschränkung. Azubis aus allen Branchen und Berufen sind uns willkommen.

  • Können auch dual Studierende einen Platz bekommen?

    Dual Studierende können sich aktuell nicht um einen Platz im Berliner Azubiwohnen bewerben. Allerdings ist es für diese Studierenden möglich, sich um einen Wohnplatz beim Studierendenwerk Berlin zu bewerben.

  • Können auch ausländische Azubis oder Geflüchtete sich um einen Wohnplatz bewerben?

    Ja, das ist möglich. Entscheidend ist lediglich, dass Du eine Ausbildung in Berlin absolvierst.

  • Muss ich in Berlin gemeldet sein, um mich zu bewerben?

    Nein. Jedoch muss sich Deine Ausbildungsstätte in Berlin befinden.

  • Was passiert, wenn ich meine Ausbildung abbreche? Muss ich dann ausziehen?

    Wenn Du die Ausbildung abrichst und keine neue Ausbildung anfängst, die den Teilnahmekriterien entspricht, musst Du ausziehen. Aber keine Sorge: Wir stellen Dir nicht sofort den Stuhl vor die Tür. Auch hier gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

3. Wohnungen: Ausstattung, Kosten, Standort

  • Wie sehen die Wohnungen aus? Gibt es Gemeinschaftsflächen?

    Die Wohnungen sind 2er WGs mit kleiner Küche und Bad mit Dusche. Die beiden Wohnräume sind jeweils mit Bett, Stuhl, Tisch, Schrank ausgestattet. In der Küche befindet sich eine Kochgelegenheit (Pantry-Küche), Spüle, Kühlschrank. Das Bad hat eine Dusche. Hier findest Du weitere Informationen zur Wohnung.

    Jede Wohnung hat eine kleine Gemeinschaftsküche. Im Gebäude gibt es darüber hinaus viele Gemeinschaftsflächen: Aufenthaltsräume auf jeder Etage, eine Dachterrasse, eine große Gemeinschaftsküche, eine Fahrradwerkstatt.

  • Wo genau liegen die Wohnungen?

    Die Wohnungen befinden sich alle im Bezirk Lichtenberg in der Storkower Straße 220. Der S-Bahnhof Storkower Straße befindet sich 5 Minuten zu Fuß entfernt.

  • Wie hoch ist die Miete – und was ist alles inklusive?

    Die Miete ist eine all inclusive-Miete und beträgt 340 Euro im Monat. Sie enthält bereits Betriebs- und Nebenkosten wie Heizung, Müllabfuhr, Hausreinigung sowie den Strom. Nur das Internet musst Du selbst beauftragen.

  • Sind die Wohnungen barrierefrei?

    Die Wohnungen sind barrierearm. Wenn Du einen besonderen Bedarf an einer barrierearmen oder barrierefreien Wohnung hast, nimm Kontakt per E-Mail mit uns auf.

  • Darf ich Haustiere mitbringen?

    Nein, Haustiere können derzeit leider nicht mit einziehen.

  • Kann ich mir meine Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner selbst aussuchen?

    Das ist leider nicht möglich. Du hast jedoch die Möglichkeit, am Ende des Bewerbungsformulars Wünsche zu Deinen Mitbewohnerinnen bzw. Mitbewohnern anzugeben. Wenn es möglich ist, werden wir diese Wünsche beachten. Garantieren können wir dies aber nicht.

4. Bewerbungsverfahren

  • Wann und wie kann ich mich bewerben? Welche Dokumente brauche ich?

    Du kannst Dich ausschließlich online unter www.berlin.de/azubiwerk bewerben. Dort findest Du ein Bewerbungsformular, das vom 26. Mai 2026 bis zum 26. Juni 2026 freigeschaltet ist. Danach ist eine Bewerbung erst voraussichtlich Mitte 2027 wieder möglich.

    Für die Bewerbung musst Du noch keine Unterlagen hochladen (möglich ist dies aber). Wir verlangen Unterlagen erst von Dir, wenn wir Dir einen Mietvertrag anbieten.

    Pflicht sind dann folgende Unterlagen:

    • Bei betrieblicher Ausbildung: Ausbildungsvertrag oder Zusageschreiben, Personaldokument
    • Bei schulischer Ausbildung: Aufnahmebestätigung oder Bescheinigung der Ausbildungsstätte und Personaldokument

    Bei Teilnahme an dem Punkteverfahren können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise Bescheinigung zum Ehrenamt, Nachweis zur prekären Wohnsituation usw.

  • Gibt es eine Einkommensgrenze, um teilnehmen zu können?

    Nein, eine Einkommensgrenze besteht nicht.

  • Wie läuft die Vergabe der Plätze ab und wann bekomme ich eine Zu- oder Absage?

    In einem ersten Schritt vergeben wir 30 Prozent der Plätze nach Dringlichkeit. Hier werden für bestimmte Faktoren (beengte Wohnverhältnisse, langer Pendelweg. Ehrenamtliches Engagement usw.) Punkte vergeben. Die Angaben dazu sind freiwillig. Wer die meisten Punkte erhält, bekommt ein Vertragsangebot. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.

    In einem zweiten Schritt werden die verbleibenden 70 Prozent der Plätze unter allen verlost, die im ersten Schritt nicht zum Zuge kamen.

    Du bekommst ein Mietvertragsangebot bzw. deine Platzierung auf der Warteliste etwa zwei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist, also zwischen dem 25. Juni und dem 5. Juli 2026.

    Wer jetzt noch kein Glück hatte, erhält einen Platz auf der Warteliste.
    Details zum Verfahren findest Du hier. Bewerbungsverfahren

  • Was passiert, wenn mehr Bewerbungen als Plätze da sind?

    Wir rechnen damit, dass mehr Azubis eine Wohnung suchen als wir Plätze zur Verfügung haben. Daher wählen wir nach einem transparenten Verfahren aus allen Bewerbungen die Personen aus, die ein Angebot für einen Mietvertrag erhalten. Alle anderen kommen zunächst auf eine Warteliste und können im Laufe der nächsten 12 Monate nachrücken. Mitte 2027 wird für das nächste Ausbildungsjahr ein neues Auswahlverfahren durchgeführt und eine neue Warteliste erstellt.

5. Vertrag und Regelungen

  • Wie lange kann ich in der Wohnung bleiben?
    Du kannst für die gesamte Zeit Deiner Ausbildung und anschließend für eine Übergangszeit von bis zu sechs Monaten in der Wohnung bleiben. Falls Du früher ausziehen möchtest, kannst Du jederzeit innerhalb einer kurzen Frist kündigen.
  • Kann ich den Vertrag verlängern, wenn meine Ausbildung länger dauert?

    Wenn Deine Ausbildung länger dauert als der Vertag läuft, ist eine Vertragsverlängerung problemlos möglich. Wende Dich dazu per E-Mail an die GSE.

  • Darf ich untervermieten oder den Platz tauschen?

    Eine Untervermietung ist nicht erlaubt, da es sich bei den Wohnungen um subventionierte Wohnplätze handelt. Falls Du mit jemandem den Platz tauschen willst, geben wir uns Mühe, das zu ermöglichen. Wende Dich dazu an per E-Mail an die GSE.

  • Was passiert, wenn ich meinen Ausbildungsbetrieb wechsle?

    Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebes innerhalb Berlins ist kein Problem. Bitte teile uns den Wechsel mit. Falls Du Deine Ausbildung in einer anderen Stadt fortführst, endet der Mietvertrag nach einer Übergangsfrist.

  • Gibt es Regeln für Besucherinnen und Besucher oder Übernachtungsgäste?

    Nein, es gilt lediglich die Hausordnung. Beachtet, dass Ihr mit vielen anderen Azubis in dem Haus wohnt, die alle ihren Schönheitsschlaf brauchen, um ausgeruht in Betrieb oder Berufsschule zu erscheinen.

  • Welche Kündigungsfristen gelten?

    Die Mietverträge sind befristet und enden bis zu sechs Monate nach der Ausbildung. Du kannst den Mietvertrag jedoch jederzeit schneller kündigen. Die Frist für eine Kündigung durch Dich beträgt 1 Monat zum Monatsende.

  • Was passiert, wenn ich meinen Platz nicht annehme, nachdem ich eine Zusage bekommen habe?

    Du hast was anderes gefunden? Wir freuen uns mit Dir. Bitte sage uns schnell bescheid, wenn Du den Wohnplatz nicht in Anspruch nehmen möchtest, damit jemand anderes die Chance erhält. Schreibe dazu eine formlose E-Mail an uns.

  • Wann kann ich einziehen?

    Im Bewerbungsformular hattest Du bereits die Möglichkeit, einen Wunschtermin anzugeben. Wir bemühen uns, diesen Wunschtermin zu berücksichtigen. Genaueres erfährst Du mit dem Mietvertragsangebot. Der früheste Einzugstermin ist voraussichtlich der 1. August 2026.

  • Muss ich eine Kaution zahlen?

    Nein, eine Kaution ist nicht erforderlich.

6. Unterstützung und Beratung

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit der Wohnung oder meinen Mitbewohner:innen habe?

    Wende Dich hierzu per E-Mail an die GSE gGmbH.

  • Wer ist mein Ansprechpartner für Fragen zum Mietvertrag oder zu Reparaturen?

    Für alle Fragen um den Mietvertrag und für Mängel an der Wohnung ist die GSE Dein Ansprechpartner: E-Mail

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Abt. Arbeit und Berufliche Bildung

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Abt. Arbeit und Berufliche Bildung