Das Bewerbungsverfahren

Mit dem Projekt Azubiwohnen stellt das Land Berlin zunächst 150 Wohnplätze für Auszubildende in Berlin bereit. Schon aufgrund der günstigen Mietkonditionen ist eine Nachfrage zu erwarten, die das Angebot bei weitem übersteigen wird. Die Vergabe der Plätze muss daher fair, transparent und dennoch unbürokratisch erfolgen.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die

  • in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 4 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 66 BBiG oder einem anerkannten Handwerksberuf nach § 25 HwO bzw. § 42r HWO ausgebildet werden und ihre Berufsausbildung in einer Berliner Ausbildungsstätte (Betrieb, Berufsschule, außerbetriebliche Einrichtung oder vergleichbare Bildungseinrichtung) absolvieren bzw. absolvieren werden

oder

  • eine landesrechtlich geregelte Berufsausbildung in Berlin durchlaufen bzw. durchlaufen werden (z. B. an Berufsfachschulen oder Fachschulen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BBiG).

Zwei Säulen des Zuteilungsverfahrens

Die Zuteilung von Wohnplätzen erfolgt auf zwei Säulen, wobei eine Säule die größtmögliche Gleichbehandlung sicherstellt und für alle teilnahmeberechtigte Personen gleiche Chancen bietet. Die zweite Säule stellt sicher, dass bestimmte besondere Bedarfe überhaupt Berücksichtigung finden können:

  • Säule 1: Losverfahren für 70 Prozent der Plätze (ggf. mit Sonderlostöpfen für bestimmte Zielgruppen bei Vorhandensein passenden Wohnraumes – beispielsweise für alleinerziehende Auszubildende oder Personen mit Bedarf an barrierefreiem Wohnraum
  • Säule 2: Punkteverfahren für 30 Prozent der Plätze bei besonderen Bedarfen

Beispiel

Es stehen im Jahr 2026 150 Plätze zur Verfügung. 105 Plätze werden in Säule 1 (Losverfahren) und 45 Plätze in Säule 2 Punkteverfahren vergeben.

Zuerst werden Punkte für Säule 2 auf die Bewerberinnen und Bewerber verteilt. Die 45 Personen mit den meisten Punkten erhalten ein Angebot über einen Mietvertrag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Alle nicht berücksichtigten Personen kommen in den Lostopf zu Säule 1.

Im zweiten Schritt erhalten alle verbliebenen Bewerbenden ein Los für den Lostopf. Die Lose erhalten im Zufallsverfahren eine Rangnummer. Die Lose zu Rangnummern 1 bis 105 erhalten eine Zuteilung, die übrigen kommen auf die Warteliste zu Säule 1.

Der Punktebonus in Säule 2

Das Punktsystem ermöglicht eine zielgenaue Berücksichtigung individueller Sonder- und Notlagen, die in der Regel eine Prüfung des Einzelfalls erfordern können, ohne das Verfahren überkomplex zu gestalten. Es ergänzt den Lostopf, indem es dringende soziale Härtefälle priorisiert.

Dabei gelten folgende Punktezuordnungen für bestimmte Kriterien

  • Kriterium

    Nachweis (Beispiel)

  • Drohende Obdachlosigkeit

    + 3 Punkte

    Bescheinigung des Jobcenters/Sozialamts/Trägers, Glaubhaftmachung

  • Prekäre Wohnsituation (insbesondere Überbelegung einer Wohnung, lebt in Unterbringung (Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln.) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Einrichtung der Jugendhilfe)

    + 2 Punkte

    Trägerbescheinigung, alter Mietvertrag, Bescheinigung des Vermieters, Glaubhaftmachung, Glaubhaftmachung usw.

  • Bruttoausbildungsvergütung unter 800,00 €

    + 2 Punkte

    Gehaltsabrechnung oder Ausbildungsvertrag

  • Pendelzeit zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte über 1,5 Stunden

    + 2 Punkte

    Arbeitgeberbestätigung, Eigenauskunft, Plausibilisierung

  • Soziales Engagement: Ehrenamtliche Tätigkeit in Verein oder Organisation seit mindestens 6 Monaten für mehr als 4 Stunden pro Monat

    + 1 Punkt

    Vereinsbestätigung

  • Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger (Eltern, Großeltern, Geschwister, Partner, Kinder)

    + 1 Punkt

    Bestätigung Krankenkasse, Pflegedienst, Arzt oder dergleichen

Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung von Punkten. Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Wenn sich herausstellt, dass Angaben falsch oder unvollständig waren, kann das zum sofortigen Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen – auch nachträglich.

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Abt. Arbeit und Berufliche Bildung