Mit dem Projekt Azubiwohnen stellt das Land Berlin zunächst 150 Wohnplätze für Auszubildende in Berlin bereit. Schon aufgrund der günstigen Mietkonditionen ist eine Nachfrage zu erwarten, die das Angebot bei weitem übersteigen wird. Die Vergabe der Plätze muss daher fair, transparent und dennoch unbürokratisch erfolgen.
Das Bewerbungsverfahren
Beispiel
Es stehen im Jahr 2026 150 Plätze zur Verfügung. 105 Plätze werden in Säule 1 (Losverfahren) und 45 Plätze in Säule 2 Punkteverfahren vergeben.
Zuerst werden Punkte für Säule 2 auf die Bewerberinnen und Bewerber verteilt. Die 45 Personen mit den meisten Punkten erhalten ein Angebot über einen Mietvertrag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Alle nicht berücksichtigten Personen kommen in den Lostopf zu Säule 1.
Im zweiten Schritt erhalten alle verbliebenen Bewerbenden ein Los für den Lostopf. Die Lose erhalten im Zufallsverfahren eine Rangnummer. Die Lose zu Rangnummern 1 bis 105 erhalten eine Zuteilung, die übrigen kommen auf die Warteliste zu Säule 1.
Dabei gelten folgende Punktezuordnungen für bestimmte Kriterien
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Kriterium
Nachweis (Beispiel)
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Drohende Obdachlosigkeit
+ 3 Punkte
Bescheinigung des Jobcenters/Sozialamts/Trägers, Glaubhaftmachung
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Prekäre Wohnsituation (insbesondere Überbelegung einer Wohnung, lebt in Unterbringung (Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln.) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Einrichtung der Jugendhilfe)
+ 2 Punkte
Trägerbescheinigung, alter Mietvertrag, Bescheinigung des Vermieters, Glaubhaftmachung, Glaubhaftmachung usw.
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Bruttoausbildungsvergütung unter 800,00 €
+ 2 Punkte
Gehaltsabrechnung oder Ausbildungsvertrag
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Pendelzeit zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte über 1,5 Stunden
+ 2 Punkte
Arbeitgeberbestätigung, Eigenauskunft, Plausibilisierung
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Soziales Engagement: Ehrenamtliche Tätigkeit in Verein oder Organisation seit mindestens 6 Monaten für mehr als 4 Stunden pro Monat
+ 1 Punkt
Vereinsbestätigung
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Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger (Eltern, Großeltern, Geschwister, Partner, Kinder)
+ 1 Punkt
Bestätigung Krankenkasse, Pflegedienst, Arzt oder dergleichen
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Abt. Arbeit und Berufliche Bildung