Der Ausbildungsmarkt im Land Berlin ist seit vielen Jahren sowohl von Versorgungs- als auch Passungsproblemen geprägt. Der großen Nachfrage von ausbildungssuchenden Jugendlichen steht kein ausreichendes Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen gegenüber.
Hier kommt die Ausbildungsplatzumlage ins Spiel: Unternehmen sollen einen vorher festgelegten Betrag in einen gemeinsamen Fonds einzahlen, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Aus diesem Fonds bekommen ausbildende Betriebe die Kosten der Berufsausbildung, insbesondere die Ausbildungsvergütungen, erstattet. Dadurch wird gerade für kleine und mittlere Unternehmen ein Anreiz geschaffen, nicht aus finanziellen Gründen auf Berufsausbildung zu verzichten. Ziel ist, über ein solidarisches Finanzierungssystem die Motivation der Betriebe zu erhöhen, Ausbildungsplätze zu schaffen, und im Ergebnis das Angebot an Ausbildungsplätzen in Berlin insgesamt spürbar zu verbessern.
In den Richtlinien der Regierungspolitik des Berliner Senats 2023 ist festgehalten, in einem „Bündnis für Ausbildung“ Mittel und Wege zu erörtern, wie im Land Berlin für ausbildungssuchende Jugendliche ein tragfähiges und nachhaltiges Angebot an Ausbildungsplätzen geschaffen werden kann. Dafür sollen bis Ende 2025 mindestens 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsstellen geschaffen werden. Entscheidend ist dabei die Zahl der wirklich unterschriebenen Ausbildungsverträge und nicht die Zahl der gemeldeten Stellen. Wenn dies nicht gelingt, soll bis zum Sommer 2026 ein Gesetzentwurf zur Einführung einer Ausbildungsplatzumlage beschlossen werden.
Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 2. Juli 2025 ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Für die jetzt anstehenden Abstimmungen zum Gesetzentwurf hat die Senatsverwaltung für Arbeit ein Faktenblatt sowie ausführliche FAQ zur Ausbildungsplatzumlage erarbeitet.