Berliner Ausbildungsplatzumlage

Junge Handwerkerin

Der Ausbildungsmarkt im Land Berlin ist seit vielen Jahren sowohl von Versorgungs- als auch Passungsproblemen geprägt. Der großen Nachfrage von ausbildungssuchenden Jugendlichen steht kein ausreichendes Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen gegenüber.

Deswegen führt Berlin eine Ausbildungsplatzumlage ein: Unternehmen sollen einen vorher festgelegten Betrag in einen gemeinsamen Fonds einzahlen. Aus diesem Fonds bekommen ausbildende Betriebe die Kosten der Berufsausbildung, insbesondere die Ausbildungsvergütungen, erstattet. Dadurch wird gerade für kleine und mittlere Unternehmen ein Anreiz geschaffen, nicht aus finanziellen Gründen auf Berufsausbildung zu verzichten. Ziel ist, über ein solidarisches Finanzierungssystem die Motivation der Betriebe zu erhöhen, Ausbildungsplätze zu schaffen und im Ergebnis das Angebot an Ausbildungsplätzen in Berlin spürbar zu verbessern.

Bereits 2023 wurde in den Richtlinien der Regierungspolitik des Berliner Senats festgehalten, in einem „Bündnis für Ausbildung“ zu erörtern, wie im Land Berlin für ausbildungssuchende Jugendliche ein tragfähiges und nachhaltiges Angebot an Ausbildungsplätzen geschaffen werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen einigte sich das Bündnis darauf, dass bis Ende 2025 mindestens 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsstellen geschaffen werden sollten. Entscheidend sollte dabei die Zahl der wirklich unterschriebenen Ausbildungsverträge und nicht die Zahl der gemeldeten Stellen sein. Wenn das Ziel nicht erreicht würde, sollte bis zum Sommer 2026 ein Gesetzentwurf zur Einführung einer Ausbildungsplatzumlage beschlossen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 2. Juli 2025 ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht.

Nachdem feststand, dass das Ziel des Bündnisses für Ausbildung nicht erreicht wurde, hat das Abgeordnetenhaus das Gesetz nun am 26. März 2026 in 2. Lesung beschlossen.

Detaillierte Informationen zu Inhalten und Folgen des Gesetzes finden Sie in den Fragen und Antworten (FAQ) zur Ausbildungsplatzumlage.

  • FAQ Ausbildungsplatzumlage

    PDF-Dokument (182.2 kB)

Rechtliche Grundlagen

Als Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren hat die Senatsverwaltung für Arbeit bereits 2022 in einem Rechtsgutachten prüfen lassen, ob dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für eine Ausbildungsplatzumlage zusteht und dies bestätigt bekommen. Die Verfassungsmäßigkeit einer Ausbildungsplatzumlage wurde bereits 1980 durch das Bundesverfassungsgericht und 2024 durch den Staatsgerichtshof Bremen bestätigt.

Eine wichtige Orientierungshilfe bei der Erarbeitung des Berliner Gesetzentwurfs war das am 28.03.2023 von der Bremer Bürgerschaft beschlossene Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen.

  • Rechtsgutachten Ausbildungsplatzumlage Land Berlin

    Rechtsgutachten zu verfassungsrechtlichen Fragen einer Ausbildungsplatzumlage vom 31.10.2022

    PDF-Dokument (169.4 kB)

Arbeit und Berufliche Bildung

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung