Berliner Ausbildungsplatzumlage

Junge Handwerkerin

Der Ausbildungsmarkt im Land Berlin ist seit vielen Jahren sowohl von Versorgungs- als auch Passungsproblemen geprägt. Der großen Nachfrage von ausbildungssuchenden Jugendlichen steht kein ausreichendes Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen gegenüber.

Hier kommt die Ausbildungsplatzumlage ins Spiel: Unternehmen sollen einen vorher festgelegten Betrag in einen gemeinsamen Fonds einzahlen, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Aus diesem Fonds bekommen ausbildende Betriebe die Kosten der Berufsausbildung, insbesondere die Ausbildungsvergütungen, erstattet. Dadurch wird gerade für kleine und mittlere Unternehmen ein Anreiz geschaffen, nicht aus finanziellen Gründen auf Berufsausbildung zu verzichten. Ziel ist, über ein solidarisches Finanzierungssystem die Motivation der Betriebe zu erhöhen, Ausbildungsplätze zu schaffen, und im Ergebnis das Angebot an Ausbildungsplätzen in Berlin insgesamt spürbar zu verbessern.

In den Richtlinien der Regierungspolitik des Berliner Senats 2023 ist festgehalten, in einem „Bündnis für Ausbildung“ Mittel und Wege zu erörtern, wie im Land Berlin für ausbildungssuchende Jugendliche ein tragfähiges und nachhaltiges Angebot an Ausbildungsplätzen geschaffen werden kann. Dafür sollen bis Ende 2025 mindestens 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsstellen geschaffen werden. Entscheidend ist dabei die Zahl der wirklich unterschriebenen Ausbildungsverträge und nicht die Zahl der gemeldeten Stellen. Wenn dies nicht gelingt, soll bis zum Sommer 2026 ein Gesetzentwurf zur Einführung einer Ausbildungsplatzumlage beschlossen werden.

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 2. Juli 2025 ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Für die jetzt anstehenden Abstimmungen zum Gesetzentwurf hat die Senatsverwaltung für Arbeit ein Faktenblatt sowie ausführliche FAQ zur Ausbildungsplatzumlage erarbeitet.

  • Gesetzentwurf Ausbildungsplatzumlage

    PDF-Dokument (263.6 kB)

  • Faktenblatt Ausbildungsplatzumlage

    PDF-Dokument (143.5 kB)

  • FAQ Ausbildungsplatzumlage

    PDF-Dokument (154.5 kB)

Rechtliche Grundlagen

Als Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren hat die Senatsverwaltung für Arbeit bereits 2022 in einem Rechtsgutachten prüfen lassen, ob dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für eine Ausbildungsplatzumlage zusteht und dies bestätigt bekommen. Die Verfassungsmäßigkeit einer Ausbildungsplatzumlage wurde bereits 1980 durch das Bundesverfassungsgericht und 2024 durch den Staatsgerichtshof Bremen bestätigt.

Eine wichtige Orientierungshilfe bei der Erarbeitung des Berliner Gesetzentwurfs war das am 28.03.2023 von der Bremer Bürgerschaft beschlossene Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen.

  • Rechtsgutachten Ausbildungsplatzumlage Land Berlin

    Rechtsgutachten zu verfassungsrechtlichen Fragen einer Ausbildungsplatzumlage vom 31.10.2022

    PDF-Dokument (169.4 kB)

Arbeit und Berufliche Bildung

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung