FAQ zur Berliner Ausbildungsplatzumlage

ALLGEMEINE FRAGEN

  • 1. Wie wird gemessen, ob das Ziel „2.000 zusätzliche Ausbildungsverträge“ des Bündnisses für Ausbildung erreicht wurde?

    Zur Erfolgsmessung wird die Zahl der unterzeichneten Ausbildungsverträge aller Ausbildungsjahre zum 31. Dezember 2023 mit der entsprechenden Zahl zum 31. Dezember 2025 verglichen. Das Ziel besteht darin, bis Ende des Jahres 2025 2.000 zusätzliche Ausbildungsverträge geschaffen zu haben. Als Datengrundlage werden die Zahlen der Frühmeldung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Mitte Dezember und die Meldezahlen aller zuständigen Stellen bis Ende Dezember herangezogen, die durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft in Absprache mit der Senatsverwaltung für Arbeit zusammengefasst und aufbereitet werden. Das Bündnis für Ausbildung hat sich auf folgende Eckwerte geeinigt: Zum Stichtag 31.12.2023 bestanden in Berlin 32.853 aktive betriebliche Ausbildungsverträge über alle Ausbildungsjahre hinweg. Das bedeutet, dass das Bündnisziel erreicht wäre, wenn zum Stichtag 31.12.2025 die Zahl der aktiven betrieblichen Ausbildungsverträge über alle Ausbildungsjahre mindestens 34.853 beträgt.

  • 2. Warum wurde die Frist für das Erreichen des Ziels geändert?

    Die in der Koalitionsvereinbarung bzw. den Richtlinien der Regierungspolitik festgehaltene Frist April 2025 ist nicht mit den Stichtagen und Verläufen der Berufsbildungsstatistik vereinbar.
    Die für die Erfassung der Ausbildungsverträge zuständigen Stellen liefern die Daten jährlich mit jeweils unterschiedlichen Stichtagen auf elektronischem Wege an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) bzw. das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) – mit Stichtag 31.12. an das AfS, mit Stichtag 30.09. an das BIBB. Daher wurde die die Frist auf Ende 2025 verschoben.

  • 3. Wie ist der Zeitplan für das Einbringen des Gesetzentwurfs ins Parlament?

    Der Entwurf soll im 4. Quartal 2025 ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Die 1. Lesung ist für Oktober geplant. Falls das Bündnisziel von 2.000 zusätzlichen Ausbildungsverträgen bis Ende 2025 nicht erreicht wird, ist die 2. Lesung für das 1. Quartal 2026 geplant. Die Berliner Ausbildungskasse soll ab dem 1. Januar 2027 an den Start gehen. Die Festlegung und Erhebung der Ausbildungsplatzumlage bzw. die Zuweisung des anteiligen Ausbildungskostenausgleichs soll ab dem 1. Januar 2028 erfolgen.

  • 4. Warum soll bei Nichterreichen des Ziels eine Ausbildungsplatzumlage eingeführt werden?

    Auf dem Ausbildungsmarkt in Berlin bleibt seit Jahrzehnten das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen hinter der unvermindert hohen Nachfrage zurück. Zuletzt kamen 2024 rechnerisch auf 100 Bewerber*innen lediglich 72 Ausbildungsplätze. Schon 1980 führte das Bundesverfassungsgericht aber aus, dass ein tragfähiges Angebot erst vorliegt, wenn als Richtwert auf 100 Bewerber*innen 112,5 betriebliche Ausbildungsplatzangebote kommen.

  • 5. Was ist das Ziel der Ausbildungsplatzumlage?

    Übergeordnetes Ziel ist es, die berufliche Teilhabe junger Menschen zu sichern und einen Beitrag zur Beseitigung des Fachkräftemangels zu leisten. Primäre Aufgabe ist dabei die Erhöhung des betrieblichen Ausbildungsplatzangebotes im Land Berlin. Die Ausbildungsleistung, gerade der in Berlin überwiegend vorhandenen kleinen und mittleren Unternehmen, soll honoriert und die Ausbildungsbereitschaft durch einen finanziellen Anreiz erhöht werden.

  • 6. Wie funktioniert die Ausbildungsplatzumlage?

    Ganz einfach: Im Rahmen eines solidarischen Finanzierungssystems zahlen Unternehmen unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht, einen Prozentsatz ihrer Bruttolohnsumme in einen gemeinsamen Fonds, den Ausbildungsförderfonds, ein. Aus diesem Fonds werden die Kosten ausbildender Betriebe, insbesondere für die Ausbildungsvergütungen, erstattet.

  • 7. Schaut man in die Ausbildungsbörsen im Internet, findet man sehr viele Angebote. Gibt es tatsächlich nicht genug Ausbildungsplätze?

    Nein. Die Ausbildungsbörsen sind sogenannte Metacrawler, also quasi eine Suchmaschine der Suchmaschinen. Metacrawler scannen die Internet-Suchmaschinen aufgrund bestimmter Kriterien nach Ausbildungsplatzangeboten und stellen die Suchergebnisse gesammelt dar. In den Ergebnissen sind aber auch Dopplungen, Angebote für Praktika, Angebote für nicht im dualen System stattfindende Pflegeausbildungen sowie Stellen für Dienstanwärter*innen vorhanden. Zieht man diese Angebote ab, ergibt sich ein nahezu gleichartiges Ausbildungsplatzangebot wie in der statistischen Vollerhebung der Bundesagentur für Arbeit.

  • 8. Nicht alle Betriebe melden ihre Angebote an die Bundesagentur für Arbeit. Gibt es dadurch nicht mehr Angebote als offiziell erfasst werden?

    Es trifft zu, dass nicht alle Betriebe ihre Angebote melden. Allerdings sind auch nicht alle Bewerber*innen bei Bundesagentur für Arbeit in Berlin als ausbildungsplatzsuchend gemeldet. Sowohl Angebot als auch Nachfrage werden daher nicht vollständig erfasst.

    Für die Ausbildungsplatzumlage bildet die offizielle Ausbildungsmarktstatistik die Berechnungsgrundlage.

  • 9. Kritiker der Ausbildungsplatzumlage merken an, dass die betrieblichen Ausbildungsplätze immer mehr von schulischen Ausbildungsplätzen verdrängt werden.

    Das trifft so nicht zu. Vollschulische Ausbildungen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) machten im Jahr 2024 bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen lediglich 4,6 Prozent aus.

    Der weit überwiegende Teil der vollschulischen Ausbildungen findet außerdem außerhalb des BBiG bzw. der HwO statt, und zwar im Bereich der Sozial- und Erziehungsberufe.

  • 10. Die Ausbildungsplatzumlage wird dafür kritisiert, dass sie das Problem des Abwerbens von Azubis bzw. Absolvent*innen nicht lösen würde.

    Das ist auch nicht der Zweck einer Ausbildungsplatzumlage. Sie soll vielmehr für einen gerechten Ausgleich sorgen, damit ausbildende Betriebe nicht auch noch die Ausbildungskosten alleine tragen müssen, wenn sie von ihnen ausgebildete Azubis oder Fachkräfte an andere Betriebe verlieren. Das Abwerben von Azubis bzw. Absolvent*innen kann vielfältige Gründe haben, auf die die Umlage keinen Einfluss hat, etwa wenn andere Unternehmen mit höheren Löhnen, besseren Arbeitszeiten, Aufstiegsmöglichkeiten und weiteren Angeboten locken.

  • 11. Kritiker der Ausbildungsplatzumlage merken an, dass die Unternehmen durch die Ausbildungsplatzumlage für etwas „bestraft“ würden, für das sie gar nichts können

    Diese Kritik stimmt so nicht. Hinter der Ausbildungsplatzumlage steht der Gedanke, einen finanziellen/ökonomischen Anreiz zur Durchführung von Berufsausbildung in den Betrieben zu setzen. Mit der Ausbildungsplatzumlage soll die Leistung von ausbildenden Unternehmen honoriert werden. Für die ausbildenden Betriebe ist die Erstattung aus dem Fonds höher als der Beitrag, den sie in den Fonds einzahlen. Aber auch nicht ausbildende Betriebe profitieren am Ende, da ihnen ausgebildete Fachkräfte am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

  • 12. Würde eine Ausbildungsplatzumlage nicht gerade kleine Betriebe unverhältnismäßig belasten?

    Der Senat wird eine an der Bruttolohnsumme orientierte Bagatellgrenze festlegen, um gerade kleine Betriebe vor unverhältnismäßigen Belastungen zu schützen.

  • 13. „Umlage“? „Abgabe“? „Ausbildungsförderungsfonds“? Wofür stehen diese Bezeichnungen?

    „Umlage“ beschreibt das Gesamtsystem einer solidarischen Verteilung der Finanzierungsverantwortung für die duale Berufsausbildung. In diesem System bildet die „Abgabe“ den Finanzierungsbeitrag zu einem gemeinsamen „Ausbildungsförderungsfonds“.

  • 14. Warum unterstützt der Staat die Unternehmen nicht? Wäre das nicht seine Aufgabe?

    In einem dualen Berufsbildungssystem, wie wir es in Deutschland haben, ist es Aufgabe der Arbeitgebenden, ein hinreichendes betriebliches Ausbildungsplatzangebot zur Verfügung zu stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1980 sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass dies auch im ureigenen Interesse der Arbeitgebenden liegen muss. Zusätzlich gibt es vielfältige staatliche Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Staates, Marktungleichgewichte vollständig auszugleichen. In der Berufsausbildung gibt es eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung aller Akteur*innen. In der Ausbildungsplatzumlage kommt diese gemeinsame Verantwortung zum Ausdruck.

  • 15. Stimmt es, dass der Öffentliche Dienst zu wenig ausbilden würde?

    Die Annahme bezieht sich auf die im Dezember 2024 veröffentlichten Ergebnisse der Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2024. Bei einer Gesamtbetrachtung der Zahlen fällt auf, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Dienstes im Vergleich zu 2023 gesunken ist.

    In der Berufsbildungsstatistik muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Ausbildungsverträge bei den sogenannten zuständigen Stellen gem. § 71 BBiG registriert werden. Für die duale Berufsausbildung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin gibt es insgesamt acht zuständige Stellen. Lediglich die Verwaltungsakademie Berlin unterliegt hierbei der direkten Kontrolle des Senats von Berlin. Sechs zuständige Stellen sind in Bundesbehörden verortet. Bei näherer Betrachtung lässt sich feststellen, dass die Zahl der bei der Verwaltungsakademie Berlin registrierten neuen Ausbildungsverträge von 2023 auf 2024 um 19 Prozent angestiegen ist. Der Rückgang der Zahl der neu unterzeichneten Ausbildungsverträge im Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Dienstes auf dem Gebiet des Landes Berlin ist insbesondere auf die zuständigen Stellen im Bund zurückzuführen.

    Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass insbesondere die Verwaltungsakademie Berlin „nur“ die Funktion der zuständigen Stelle wahrnimmt, aber das Ausbildungsgeschehen im Berliner Landesdienst sich weitaus vielschichtiger gestaltet und nicht nur die duale Ausbildung umfasst. Außerdem muss beachtet werden, dass auch im Kontext der dualen Ausbildung im Berliner Landesdienst Berufe ausgebildet werden, die bei anderen zuständigen Stellen registriert sind, zum Beispiel die sogenannten grünen Berufe.

    Das heißt, dass allein anhand der BIBB-Daten keine vollständige Aussage zur Ausbildungsbeteiligung des Landes Berlin gemacht werden kann. Im Ergebnis zeigt sich, dass die durch das Land Berlin erbrachte Ausbildungsleistung insgesamt positiv ausfällt.

RECHTLICHE FRAGEN

  • 16. Ist eine Ausbildungsplatzumlage verfassungswidrig?

    Nein. Die Verfassungsmäßigkeit einer Ausbildungsplatzumlage wurde schon 1980 durch das Bundesverfassungsgericht, 2024 durch den Staatsgerichtshof Bremen sowie auch in mehreren Rechtsgutachten, zum Beispiel der Länder Berlin und Bremen, bestätigt.

  • 17. Darf Berlin eine Ausbildungsplatzumlage einführen?

    Ja, Berlin hat im System der konkurrierenden Gesetzgebung die Gesetzgebungskompetenz zur Einführung einer Ausbildungsplatzumlage. Es existiert weder eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene, die die Gesetzgebungskompetenz der Länder ausschließen würde, noch hat der Bund proaktiv zum Ausdruck gebracht, auf eine gesetzliche Regelung für eine Ausbildungsplatzumlage zu verzichten.

VERFAHRENSFRAGEN

  • 18. Welche Unternehmen müssten sich an der Ausbildungsplatzumlage beteiligen?

    Grundsätzlich müssten sich alle Arbeitgebenden mit Tätigkeit im Land Berlin beteiligen, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Im Umkehrschluss heißt das, dass Solo-Selbstständige von der Ausbildungsplatzumlage nicht betroffen wären.

  • 19. Müsste zum Beispiel ein Baubetrieb doppelt zahlen, also in die Sozialkasse des Baugewerbes und den Ausbildungsfonds?

    Nein. Auf Branchen, in denen schon tarifvertraglich vereinbarte oder gesetzlich festgelegte Umlagesysteme existieren, würde eine allgemeine Ausbildungsplatzumlage nicht angewendet werden.

  • 20. Muss auch der öffentliche Dienst die Abgaben zahlen?

    Ja, auch der Öffentliche Dienst wird in den Geltungsbereich der Ausbildungsplatzumlage einbezogen. Das betrifft Verwaltungsbehörden des Landes Berlin einschließlich der ihnen nachgeordneten Behörden und nichtrechtsfähigen Anstalten und die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe sowie Bundesbehörden mit Sitz oder Dienststelle im Land Berlin.

  • 21. Wie viele Betriebe wären von der Ausbildungsplatzumlage betroffenen?

    Basierend auf der Betriebsstatistik der BA im Juni 2024 gibt es in Berlin 99.269 Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigten. Davon abzuziehen sind Betriebe mit eigenen tariflichen oder gesetzlichen Umlagesystemen sowie Pflegeeinrichtungen.

    Ergebnis: Rund 95.000 Betriebe wären von der Ausbildungsplatzumlage betroffen.

  • 22. Gibt es Ausnahmen für kleine Betriebe?

    Arbeitgeber, deren Arbeitnehmerbruttolohnsumme unter eine Bagatellgrenze fällt, können von der Abgabe ausgenommen werden. Voraussetzung ist ein Antrag bei der Berliner Ausbildungskasse.

  • 23. Wer bekäme das Geld aus dem Ausbildungsfonds?

    Betriebe, die ausbilden, bekämen pro Auszubildendem einen auf das Jahr gerechneten Pauschalbetrag zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird mit jedem Ausbildungsjahr reduziert. Grund dafür ist der zunehmende produktive Beitrag der Auszubildenden für die Betriebe, wodurch sich wiederum die Investitionen in die Ausbildung ausgleichen.

  • 24. Was sollte der Betrieb mit dem Erstattungsbetrag finanzieren?

    Mit dem Erstattungsbetrag sollten die anfallenden Ausbildungskosten des jeweiligen Betriebes finanziert werden.

  • 25. Wie wird der Einzug der Abgabe geregelt?

    Der Einzug wird durch die Berliner Ausbildungskasse erfolgen. Nachdem der Betrieb seine Bruttolohnsumme gegenüber der Ausbildungskasse mitgeteilt hat, wird diese die anteilige Höhe der Abgabe festlegen und die Abgabe beim Betrieb einziehen.

  • 26. Wie hoch wäre die Abgabe bzw. wie würde sie errechnet?

    Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Höhe des Ausbildungskostenausgleichs und dem sich daraus ergebenden Finanzbedarf des Ausbildungsförderungsfonds. Ausgehend von dem Finanzbedarf und der Gesamtbruttolohnsumme legt der Senat per Rechtsverordnung einen anteiligen Prozentsatz der Bruttolohnsumme fest. Die prozentuale Höhe der Abgabe ist von der Höhe des Erstattungsbetrages abhängig. Bei einem Ausbildungskostenausgleich in Höhe von 7.000 Euro ergibt sich eine Abgabe in Höhe von 0,24 Prozent. Laut des Gesetzentwurfs darf die Abgabe aber höchstens 0,5 Prozent betragen.

  • 27. Wie hoch wäre der gezahlte Ausgleich?

    Bei Beschluss der Ausbildungsplatzumlage würde sich der zu erstattende Kostenausgleich nach den Kosten einer dualen Berufsausbildung richten. Der maßgebliche Kostenfaktor wäre hierbei die Ausbildungsvergütung. Die Höhe des Erstattungsbetrages würde durch den Senat per Rechtsverordnung festgelegt.

  • 28. Wie hoch sind die Kosten einer Berufsausbildung?

    Bruttokosten sind die gesamten Kosten, die ein Betrieb für Ausbildung aufwendet. Für das Ausbildungsjahr 2022/2023 sind das laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Durchschnitt 26.210 Euro pro Auszubildende*m.

    Die Auszubildenden leisten jedoch durch ihren Arbeitseinsatz auch einen Beitrag zur Produktion von Waren und Dienstleistungen. Diese produktiven Leistungen betrugen 2022/2023 durchschnittlich 18.124 Euro, wobei es große Unterschiede zwischen den Betrieben gibt. So erwirtschaftet ca. 1/4 der Auszubildenden in Deutschland schon während der Ausbildungszeit Nettoerträge. Durch die Übernahme von Ausbildungsabsolvent*innen lohnt sich die Ausbildung mittel- bzw. langfristig aber auch für Betriebe mit Nettokosten.

    Nach Abzug der Bruttokosten ergeben sich für das Ausbildungsjahr 2022/2023 durchschnittliche Nettokosten von 8.086 Euro je Auszubildender*m.

    Bei insgesamt 32.844 Auszubildenden (Stand: 31.12.2023) sowie unter Zuhilfenahme der Kosten für 2023 ergeben sich folgende grobe Schätzwerte: Die Bruttokosten für alle Auszubildenden betragen in Berlin ca. 861 Millionen Euro, die Erträge ca. 595 Millionen Euro. Dadurch ergeben sich Nettokosten von ca. 266 Millionen Euro.

  • 29. Wer würde den Ausbildungsfonds verwalten?

    Das Land Berlin wird zur Verwaltung des Ausbildungsfonds die Berliner Ausbildungskasse einrichten. Die Aufsicht wird durch die für Arbeit zuständige Verwaltung wahrgenommen. Die Verwaltungsaufgaben der Ausbildungskasse können einem Dienstleister übertragen werden.

  • 30. Würde die Verwaltung des Fonds auch aus der Abgabe finanziert werden?

    Nein. Die Verwaltungskosten würden aus dem Haushalt des Landes Berlin finanziert.

  • 31. Würde sich die Abgabe erhöhen, wenn sich unerwartet Mehrkosten ergeben?

    Nein. Im festgelegten Prozentsatz wäre von vornherein auch eine Liquiditätsreserve einberechnet.

  • 32. Entscheidet der Senat alles alleine?

    Nein. Es wird ein Beirat eingerichtet, in den die Wirtschafts- und Sozialpartner Mitglieder entsenden. Der Beirat würde die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung bei der Umsetzung der Ausbildungsplatzumlage beraten und Empfehlungen aussprechen.

  • 33. Was würde bei Ausbildungsabbrüchen passieren?

    Bei Ausbildungsabbrüchen bzw. Vertragsauflösungen würde der Erstattungsbetrag nur anteilig ausgezahlt. Überzahlungen müssten durch den Betrieb rücküberwiesen werden. Im Falle des Wechsels des Ausbildungsbetriebs käme diese nach Vertragsauflösung dem neuen Ausbildungsbetrieb zugute. Durch einen Prüfungsbonus bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung würde ein Anreiz gesetzt, die Ausbildung zu Ende zu bringen.

  • 34. Wie sähe die Entwicklung der Ausbildungsplatzumlage in Zukunft aus - kann die Umlage beliebig steigen?

    Nein. Im Gesetz wird eine Höchstgrenze festgelegt.

  • 35. Wie soll die Ausschüttung aus dem Ausbildungsfonds erfolgen?

    Das Verfahren könnte so aussehen: Die Betriebe zeigen die Zahl ihrer Auszubildenden sowie die jeweiligen Ausbildungsjahre gegenüber der Ausbildungskasse an, die den Gesamterstattungsbetrag errechnet und diesen an den Betrieb auszahlt.

  • 36. Wie läuft das Verfahren ab? Wären der Verwaltungsaufwand und die benötigten Personalressourcen nicht immens hoch?

    Zur Verwaltung des Ausbildungsförderungsfonds richtet das Land Berlin eine Berliner Ausbildungskasse ein. Die Aufgabe kann einem Dienstleister übertragen werden. Das ganze Verfahren ist darauf ausgerichtet, bürokratische Belastungen gering zu halten. Hierbei nimmt die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung vor allem mögliche bürokratische Lasten für die Arbeitgebenden in den Blick.

    Die Arbeit des Ausbildungsförderungsfonds soll grundsätzlich durch ein digitales Fachverfahren erfolgen.

  • 37. Was würde passieren, wenn ein Unternehmen sich weigert, die erforderlichen Angaben zu machen?

    In diesem Fall kann die Ausbildungskasse die Bruttolohnsumme des Betriebes schätzen. Außerdem würden im Zweifel Bußgelder fällig.

  • 38. Was passiert mit Bußgeldern? Würde der Staat sie einbehalten?

    Nein, die Bußgelder fließen in den Fonds.

  • 39. Was wäre, wenn die Umlage ihren Zweck erfüllt hat und nicht mehr erforderlich ist?

    Die Ausbildungsplatzumlage soll regelmäßig evaluiert werden. Dies ist im Falle von Sonderabgaben sogar verfassungsrechtlich geboten. Hierbei würde auch der Beirat einbezogen werden.

  • 40. Was würde passieren, wenn einem Unternehmen eine Insolvenz droht?

    In diesem Falle könnte die Härtefallklausel greifen. Diese Regelung soll verhindern, dass Arbeitgeber durch die Ausbildungsplatzumlage finanziell überfordert werden.

Arbeit und Berufliche Bildung

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung