Ehrenamts- und Vereinshilfen - Antrag bis 25.10.2020 möglich

Pressemitteilung des Presse- und Informationsamt des Landes Berlin vom 01.10.2020

Ab heute, 1. Oktober 2020, können gemeinnützige Vereine und Organisationen „Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ (Soforthilfe X) beantragen. Sie werden als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. In der Regel ist es möglich, bis zu 20.000 Euro zu beantragen. Dafür stellt der Berliner Senat Mittel in Höhe von insgesamt 4,9 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Notwendigkeit des Hilfsprogramms für die Zivilgesellschaft belegt die Studie „Corona und freiwilliges Engagement“ des ZiviZ-Instituts, die am 1. Oktober veröffentlicht wird. Zentrale Ergebnisse sind u.a., dass rund ein Viertel der Organisationen Einnahmerückgänge im Bereich Mitgliedschaften vermeldet. Gleichzeitig steigt der Aufwand bei zwei Drittel der Organisationen für den Infektionsschutz.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller: „Die Helferinnen und Helfer in den gemeinnützigen Organisationen haben während der Corona-Krise unschätzbare Dienste geleistet. Jetzt brauchen sie unsere Hilfe, weil Einnahmen aus Spenden, Veranstaltungen oder Kursen wegfallen. Deshalb hat der Senat zusätzlich zu den bisherigen Soforthilfen die Ehrenamts- und Vereinshilfen beschlossen, um den vielen gemeinnützigen Vereinen und Organisationen in ihrer unverschuldeten Notlage zur Seite stehen.“

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