Zweiter Jahresbericht der Härtefallkommission veröffentlicht

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 03.09.2019

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat den Tätigkeitsbericht über die Arbeit der Härtefallkommission für das Jahr 2018 veröffentlicht.

Insgesamt wurden von den Mitgliedern der Härtefallkommission 289 Fälle angemeldet, die 489 Personen betrafen. Beraten wurden insgesamt 238 Fälle. Davon richtete die Härtefallkommission in 231Fällen ein Ersuchen an den Innensenator. In 175 Fällen (75,8 ) hat Senator Andreas Geisel das Ersuchen positiv beschieden, so dass die Ausländerbehörde den betroffenen Personen einen Aufenthaltstitel erteilen konnte (Vorjahr 2017: 69,5). Mehr als die Hälfte der im Jahr 2018 angemeldeten und noch offenen Fälle betreffen Familien mit minderjährigen Kindern. Die fünf Hauptherkunftsländer sind Albanien, Türkei, Serbien, Russische Föderation und Kosovo gewesen.

„Die Mitglieder der Härtefallkommission werden jedes Jahr mit zahlreichen Einzelschicksalen konfrontiert, für die nach einer Lösung gesucht wird, auch wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist. Es ist unsere humanitäre Pflicht, Menschen in Notsituationen zu helfen. Ich bin sehr froh, dass uns das Aufenthaltsgesetz diese Möglichkeit bietet“, erklärte Innensenator Andreas Geisel. „Die Berliner Härtefallkommission ist eine wichtige Institution, die ihre Entscheidungen mit Bedacht trifft.“

Mit § 23a des Aufenthaltsgesetzes hatte der Bundesgesetzgeber 2004 die Möglichkeit geschaffen, außerhalb der gesetzlich geregelten Erteilungsvoraussetzungen bei Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Innensenator ein Härtefallersuchen der Härtefallkommission aufgreift. Dabei wird jeder Fall einzeln behandelt und geprüft. Bewertet werden immer die vielfältigen, individuellen Lebenssachverhalte.

Den aktuellen Jahresbericht sowie weitere Informationen zur Arbeit der Härtefallkommission finden Sie unter https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/auslaenderrecht/haertefallkommission/artikel.25538.php