Menschen, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels sind und vollziehbar ausreisepflichtig sind, können sich an die Berliner Härtefallkommission wenden und um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Härtefälle gemäß § 23a AufenthG ersuchen. Voraussetzung ist, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen. Die Annahme eines Härtefalls ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der Ausländer Straftaten von erheblichem Gewicht begangen hat oder wenn ein Rückführungstermin bereits konkret feststeht.
Die Härtefallkommission
Händereichen
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Inhaltsverzeichnis
Was ist die Härtefallkommission?
Wer ist Mitglied der Härtefallkommission?
Wer kann einen Antrag stellen?
Wie arbeitet die Härtefallkommission?
Wo wird der Antrag gestellt?
Kontakt
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht
Geschäftsstelle der Härtefallkommission