Die neue LADG-Ombudsstelle hat ihre Arbeit aufgenommen

Nach Inkrafttreten des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) am 21.06.2020 wurde eine Ombudsstelle für Beschwerden von Bürger:innen eingerichtet. Seit Oktober 2020 unterstützt und berät die LADG-Ombudsstelle Personen unabhängig und kostenfrei bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Die Leiterin der Ombudsstelle, die Juristin Dr. Doris Liebscher, erklärt: „Ich stehe an der Seite aller Menschen, die im Kontakt mit Behörden oder Einrichtungen des Landes Berlin Diskriminierungserfahrungen machen. Ich sehe meine Aufgabe auch darin, die Berliner Verwaltung dabei zu unterstützen, noch mehr Handlungssicherheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Diskriminierung zu bekommen.“
Im Jahr 2020 erreichten die Ombudsstelle bereits 113 Beschwerden wegen Diskriminierung. Sie betrafen alle im LADG aufgeführten Diskriminierungsgründe. 49-mal beschwerten sich Menschen über Diskriminierungen wegen Behinderungen oder chronischen Krankheiten. 46-mal geben Menschen an, rassistische bzw. herkunftsbezogene Diskriminierung erfahren zu haben. In zahlreichen Fällen kam es zu Mehrfach- bzw. intersektionalen Diskriminierungen. Die meisten Beschwerden richteten sich gegen die Polizei (23), die BVG (8) und Bürgerämter (6). Auch Beschwerden gegen Berliner Hochschulen und Schulen gingen ein.

Bereits jetzt zeigt sich: Diskriminierung kann überall in der Verwaltung vorkommen. Die meisten von Diskriminierung Betroffenen möchten nicht klagen, sondern dass ihre Diskriminierung gesehen und wiedergutgemacht wird. Dabei kann die LADG-Ombudsstelle unterstützen, indem sie auf Wunsch der Ratsuchenden auf eine gütliche Streitbeilegung hinwirkt. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, der Ombudsstelle erforderliche Auskünfte zu erteilen sowie erbetene Stellungnahmen abzugeben.

Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen der Ombudsstelle und dem Berliner Antidiskriminierungsberatungsnetzwerk ist zudem sichergestellt, dass Ratsuchende bestmöglich unterstützt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeit der Ombudsstelle und das Online-Formular „Diskriminierung melden“. Ratsuchende können der Ombudsstelle ihren Fall über das Meldeformular schildern, eine E-Mail an ladg-ombudsstelle@senjustva-berlin.de schicken oder unter 030 9013 3456 anrufen.

Weitere aktuelle Informationen über die LADG finden Sie hier.