Drucksache - VII/0458
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV die Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von 2 Jahren.
Entsprechend § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat aus a) 3 Bezirksverordneten b) 1 Vertreter der Gewerkschaften c) 3 Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen d) 2 Vertretern von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Wahl von 2 Mitgliedern zu c) erforderlich. Es wurden gewählt:
Frau Christiane Schmidt (einstimmig)
Frau Regina Schödl (mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen).
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