Auszug - Berufung eines beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Die Aussprache wird auf Nachfrage des stv. BzVV nicht beantragt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Entsprechend der Benennung nach § 35 Abs. 8 AG KJHG durch den Jugendhilfeausschuss wird als Mitglied des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 9 AG KJHG (Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen) Herr Malte Werner berufen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig ; Enthaltung: 1.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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