Auszug - Entwicklung des Strandbads Müggelsee in öffentlicher Hand
Das Bezirksamt möchte für die bezirkliche Liegenschaft im Rahmen eines Pachtverhältnisses einen Betreiber finden. Daher kann es nicht nachvollziehen, weshalb laut Antrag ein landeseigener Betrieb das übernehmen soll, wo doch die Zuständigkeit beim Bezirk liegt. Zudem stellt es die Frage, weshalb als Zielsetzung die drei Spiegelstriche genannt wurden, aber nicht die Forderung, dass das Strandbad in bezirkliches Vermögen überführt werden soll. Es soll keinen Erbbaupachtvertrag auf Landesebene geben, die Idee ist es, dass der Bezirk die Liegenschaft übernimmt und verpachtet. Vertagung. |
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