Auszug - Bebauungsplan 9-48 VE ("Mellowpark") hier: Einleitung des Planaufstellungsverfahrens
Aussage Herr Vogel: Der Bebauungsplan ist notwendig. Aussage Frau Klinger: Eine Abstimmung hierzu ist nicht erforderlich. Frage Herr Sauerteig: Warum ist die BMX-Anlage nicht explizit ausgewiesen, obwohl dies der B-Plan notwendig macht? Antwort Herr Vogel: Die BMX-Anlage ist im Bereich der Sportfläche 1ausgewiesen. Dies bedeutet, dass die BMX-Anlage auch nur in diesem Bereich gebaut werden darf. Eine gesonderte Aufführung der BMX-Anlage ist nicht erforderlich. Aussage Herr Sambill: Die Verfahrensweise bezüglich der „Weißen Villa“ muss noch mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Antwort Herr Vogel: Der Bebauungsplan wird dementsprechend geändert. Die nach § 19 (3) / (4) GO überwiesene Vorlage zur Kenntnisnahme wurde abschließend beraten. |
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