Auszug - Bebauungsplan XVI-81 ("Dämeritzsee") hier: Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 102/96 vom 02.12.1996 Der räumliche Geltungsbereich XVI-81 umfasst die Grundstücke zwischen Lutherstraße und Bezirksgrenze zum Landkreis Oder-Spree, südlich der Fürstenwalder Allee bis zum Dämeritzsee, im Bezirk Köpenick, Ortsteil Rahnsdorf
Der BzV Herr Franzke, Ausschussvorsitzender, berichtet, dass diese Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß GO an den A. f. StaT, genauso wie die Drucksachen VII/0747 und VII/0748, überwiesen worden. Alle Drucksachen wurden im Ausschuss beraten und dort erledigt. Es wurde auch kein Beratungsbedarf für die BVV angezeigt und deshalb beantragt er das Ende der Aussprache. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die nach § 19 (3) GO überwiesene Vorlage zur Kenntnisnahme wurde abschließend beraten. Die Kenntnisnahme ist gemäß GO erfolgt.
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Legende
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