Auszug - Neuwahl von 2 Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Die Aussprache wird nicht gewünscht. Es erfolgt kein Widerspruch zum Vorschlag des BzVV zur Durchführung einer offenen Einzelabstimmung. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV die Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von 2 Jahren.
Entsprechend § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat aus a) 3 Bezirksverordneten b) 1 Vertreter der Gewerkschaften c) 3 Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen d) 2 Vertretern von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.
Zum jetzigen Zeitpunkt war die Wahl zweier Mitglieder zu a) erforderlich. Es wurden gewählt: Herr Rother, Michael (CDU) (M / 2 / 0), Herr Düsterhöft, Lars (SPD) (M / 2 / 0).
Herr Rother: Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich dagegen: 2 Enthaltung: 0. Herr Düsterhöft: Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich dagegen: 2 Enthaltung: 0.
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