Auszug - Suchtbeauftragte/r
Nach reger Diskussion wurde festgestellt, dass eine
Volltagskraft erforderlich ist, um alle Bereiche der Süchtigen zu betreuen.
Der/die Suchtkoordinator soll nach außen wirken und ämterübergreifend sein. Zurzeit wird ein Teilgebiet von der
Psychiatriekoordinatorin, Frau Wurm, bearbeitet. Ein im Land Berlin neu beschlossenes Gesetz schreibt
vor, dass in jedem Bezirk ein Suchtbeauftragter arbeiten soll. Die
Rechtsverordnung dazu ist noch in Arbeit. Der Antrag wurde deshalb vertagt, bis weiteres
Info-Material vorliegt. Abstimmungsergebnis: 6-4-0. Es wird folgender Beschluss gefasst: Vertagung. Abstimmungsergebnis: dafür: 6 dagegen: 4 Enthaltung: 0 |
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