Auszug - Bezirkliche Positionen im Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS)
Herr Welters begründet den Antrag <068>: Es gibt einen veränderten Entwurf des
LEP FS und dieser hat neue Beurteilungsparameter der Abwägungskriterien
eingeführt. Diese liegen dem BA als TÖB vor, die Fristsetzung für die
Stellungnahme lief am 15. November aus mit der Maßgabe, bei besonders wichtigen
Fragestellungen bis zum 03.12.05 etwas nachschieben zu können. Das BA hat eine
Stellungnahme verfasst, die in wichtigen Punkten die Beschlusslage des Bezirks
trifft und die sehr qualifiziert in einer Vielzahl von Einzelerwägungen
eintritt. Der vorliegende Antrag soll das BA noch einmal anregen, anhand seines
eigenen Beschlusses zu prüfen, ob das alles ausreichend gewertet worden ist. Er
erörtert die einzelnen Punkte des Antrages. Ohne
Aussprache. Abstimmung: Mit 20 Dafür- und 22
Gegenstimmen abgelehnt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Antrag: Das Bezirksamt wird ersucht, als Träger öffentlicher
Belange bezirkliche Gesichtspunkte und Insbesondere sehen wir einen Bedarf zur Stellungnahme
bei folgenden Abwägungskriterien: 1.
Bei der Freiraumbeanspruchung und dem großflächigen
Ressourcenschutz. Hier sind die Schutztatbestände des Bezirkes in der
Naherholung nicht ausreichend berücksichtigt. 2.
Trennungskonzept in der Raumnutzung. Das Trennungskonzept sieht durch den
Neubau einer Landebahn und Schließung der nördlichen Landebahn in Schönefeld
eine Verbesserung, dies ist so nicht begründbar. 3.
Lärmbetroffenheit - sie ist bilanzierend für Berlin festgestellt. Sie
sieht aber für die möglichen Betroffenen keine Auflagen der Lärmminderung als
Entwicklungsziel vor (Es fehlen präzise Vorstellungen). 4.
Ausbaufähigkeit auf der Basis einer Verkehrsprognose der PPS auf knapp
über 30 Mio. Passagiere. Hier wird, ohne ihn explizit zu erwähnen,
Nachtflugverkehr vorausgesetzt. Die Dimension ist ungenannt. 5.
Havarie - hier ist das Gruppenrisiko Trinkwasserförderung zwar für Tegel, nicht
aber für Schönefeld erörtert. 6.
Geringer frequentierte Erholungsgebiete Treptow-Köpenicks gemessen an
der Innenstadt. Dies ist nicht nachvollziehbar und die ersatzweise stadtfernere
Erholung wird nicht in ihrer Verkehrserzeugung gewertet. 7.
Stadtökologie - keine Bewertung des Frischluftentstehungsgebietes ”Südost Raum” für
Berlin. 8.
Naturschäden in der Abwägung gemessen an Sperenberg zu gering bewertet. 9.
Wirtschaftsbilanz - hier keine Abwägung mit der Entwicklung des Bezirks
bei Tourismus und Naherholung. 10.
Siedlungsbeschränkung reduziert auf Müggelheim und Bohnsdorf - keine Erwägung
der schleichenden Siedlungsbeeinträchtigung durch Werteverfall der
Wohnfunktion. 11.
Transitbelastung - weder Bewertung noch Ausgleichsmaßnahmen der
Transitsituation des Bezirks in Abwägung zu Nachnutzung im engeren
Verflechtungsraum und Verkehrsvermeidung. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: dafür: 20. dagegen: 22. . |
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