Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1227  

 
 
Nummer:SchA VIII/1227Eingang:15.07.2020
Eingereicht durch:Doering, Uwe
Weitergabe:15.07.2020
Fraktion:Fraktion Die LinkeFälligkeit:30.07.2020
Antwort von:BA, BauStadtOrdBeantwortet:31.07.2020
Parlament:BVV Treptow-KöpenickErledigt:31.07.2020
  Fristverlängerung bis:
  Nachtrag vom:
 
Betreff:Informationen über abgeschlossene Abwendungsvereinbarungen an betroffene Mieterinnen und Mieter
Anlagen:
Eingang SchA VIII/1227
Antwort SchA VIII/1227
   

Kleine Anfragen Eingangstext
  1. Wie werden betroffene Mieterinnen und Mieter - als unmittelbar Betroffene - über Inhalte und Regelungen abgeschlossener Abwendungsvereinbarungen informiert?
  2. Erfolgen die Informationen (möglicherweise im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes) durch das Bezirksamt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
  3. Ist der Hauseigentümer bzw. der Vermieter verpflichtet, seine Mieterinnen und Mieter über die abgeschlossene Abwendungsvereinbarung zu informieren?
  4. Können die abgeschlossenen Abwendungsvereinbarungen von betroffenen Mieterinnen und Mietern beim Bezirksamt eingesehen werden? Wenn ja, wo und wie? Wenn nein, warum nicht?
 
 

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