Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0790  

 
 
Nummer:SchA VIII/0790Eingang:13.03.2019
Eingereicht durch:Schubert, André
Weitergabe:13.03.2019
Fraktion:Fraktion Die LinkeFälligkeit:28.03.2019
Antwort von:BA, BauStadtOrdBeantwortet:25.03.2019
Parlament:BVV Treptow-KöpenickErledigt:26.03.2019
  Fristverlängerung bis:
  Nachtrag vom:
 
Betreff:Anwendung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) in Treptow-Köpenick
Anlagen:
Eingang SchA VIII/0790
Antwort SchA VIII/0790
   

Kleine Anfragen Eingangstext
  1. Wie viele Anträge nach §12 ProstSchG wurden eingereicht, wie viele Erlaubnisse durch das Bezirksamt erteilt, was wurde dahingehend kontrolliert und was wurde bemängelt?
  2. Wie viele Versagungen nach §14 ProstSchG gab es bisher und aus welchem Grund?
  3. Welche gesetzlichen Grundlagen, Dienstanweisungen und Rahmenbedingungen werden hierzu herangezogen?
  4. Werden im Rahmen des Erlaubnisverfahrens für Prostitutionsgewerbe nach §§12 ff. ProstSchG die Anwendungsempfehlungen zur Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe beachtet und, wenn nein, warum nicht?
  5. In welcher Art erfolgt zum Erlaubnisverfahren nach §§12 ff. ProstSchG und zu den Kontrollen eine Abstimmung mit anderen Bezirken, der Senatsverwaltung und eine Koordination mit den für das Thema Sexarbeit zuständigen Gremien und Arbeitsgruppen etwa dem Runden Tisch Sexarbeit und, wenn es keine gibt, warum wird darauf verzichtet?
  6. hrt das Bezirksamt selbständig Kontrollen von Sexarbeitenden und Prostitutionsstätten in Treptow-Köpenick durch und, wenn ja, wie viele waren es in den letzten zwei Jahren?
  7. Wie viele Kontrollen dieser Art hat das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Ämtern und Dienststellen in den letzten zwei Jahren durchgeführt und auf wessen Initiative geschah dies jeweils?
  8. Wie viele Personen und Betriebsstätten wurden bisher im Rahmen dieser Kontrollen aufgesucht?
  9. Was waren die Ergebnisse dieser Kontrollen (bitte jeweils gesetzliche Grundlage und Anzahl der Verstöße auflisten)?
  10. Wie stuft das Bezirksamt die Priorität solcher Kontrollen im Vergleich mit der Vielzahl sonstiger Aufgaben des Ordnungsamtes ein?
 
 

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