Ziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes mit einer KITA und öffentlich nutzbaren Kinderspielplätzen auf Grundlage des Ergebnisses eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbes.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-55 VE vom 9. Juni 2020 liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht, den Fachgutachten und den wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. Hinsichtlich der umweltbezogenen Informationen beachten Sie bitte auch die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 26. Juni 2020, S. 3476/ 3477.
Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.