Anmeldung
Die Anmeldung der Eheschließung sollte persönlich erfolgen und kann nur bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Nach der Anmeldung kann die Ehe innerhalb von sechs Monaten geschlossen werden. Die Zeremonie selbst kann dann in jedem Standesamt erfolgen.
Wenn beide zukünftigen Eheschließenden deutsche Staatsangehörige sind, noch nicht verheiratet waren, keine Lebenspartnerschaft begründet haben und keine Kinder haben, werden jeweils folgende Unterlagen benötigt:
- eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag (dies ist keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt
- eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes (nicht älter als 14 Tage), wenn Sie nicht in Berlin gemeldet sind. Sind Sie in Berlin gemeldet, stellt Ihnen das Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung die Meldebescheinigung mit aus.
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass
Waren Sie schon verheiratet, bzw. haben sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet benötigen Sie zusätzlich:
- die Eheurkunde der letzten Ehe bzw. die Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft sowie den rechtskräftigen Beschluss über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft bzw. die Sterbeurkunde. Die Auflösung jeder weiteren Vorehe/Lebenspartnerschft muss durch rechtskräftigen Beschluss oder Sterbeurkunde nachgewiesen werden.
Haben Sie gemeinsame Kinder, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunde der Kinder, aus der beide Elternteile hervorgehen. Diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt der Kinder.
- Außerdem legen Sie uns bitte die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und falls vorhanden, die Erklärung über die gemeinsame elterlichen Sorge (“Sorgerechtserklärung”) vor.
Besitzt einer der zukünftigen Eheschließenden nicht die deutsche Staatsangehörigkeit,
wenden Sie sich bitte direkt an das Wohnsitzstandesamt. Um eine Auskunft über die notwendigen Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung zu erhalten, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.
Trauzeugen sind nicht mehr vorgeschrieben, auf Wunsch können Sie jedoch bis zu zwei Trauzeugen bestimmen.
Namensführung in der Ehe
Beide Eheschließenden behalten den aktuell geführten Namen(eine Ehenamensbestimmung ist jederzeit möglich).
Die Eheschließenden bestimmen einen Ehenamen aus dem Geburtsnamen oder dem zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen.
Die Person der Eheschließenden, dessen Name nicht zum gemeinsamen Ehenamen wurde, kann seinen Geburtsnamen (oder den aktuell geführten Namen) dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.