Allgemeine Hinweise zu den Kiezkassen

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Von der Idee zur Umsetzung - Vergabe der Kiezkassenmittel in Treptow-Köpenick

Gemäß BVV-Beschluss Nr. 0115/10/12 werden seit 2013 Kiezkassenmittel aus dem Bezirkshaushalt zur Verfügung gestellt. Es stehen in 20 Bezirksregionen insgesamt 100.000 € für kleinere Projekte den Bürgerinnen und Bürgern für die Gestaltung ihrer Lebens- und Wohnorte zur Verfügung. Je nach Höhe der Einwohnerzahl stehen Beträge von 2.600 € z.B. in Grünau und Müggelheim bis maximal 10.100 € wie in Altglienicke zur Verfügung.

Das bedeutet: Ihre Ideen und Ihr Engagement sind gefragt. Sie stellen einen Antrag und gemeinsam entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in den jeweiligen Bezirksregionen in einer Bürgerversammlung über Ihren Vorschlag. Wenn Ihrer Idee zugestimmt wird erhalten Sie von den Kolleginnen der SPK, Frau Lück oder Frau von Eiff einen sogenannten Zuwendungsbescheid.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, die den Zusammenhalt im Kiez anregen, Nachbarschaften stärken oder das Wohnumfeld verschönern, z. B.
• Selbsthilfe- und Nachbarschaftsprojekte,
• Pflanzaktionen,
• Hoffeste, Nachbarschaftsfeste, Straßenfeste,
• Vortragsveranstaltungen oder
• Material für Bürgerinformationen.

Die Kiezkassen und die daraus geförderten Projekte sind Teil des demokratischen Engagements und dürfen niemanden bezüglich seiner oder ihrer ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität diskriminieren.

Sie haben eine Idee? Dann stellen Sie einen Antrag und verwirklichen Ihre Idee!

Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrags. Im Antrag sind die Projektausgaben aufzulisten. Für die Umsetzung des Projektes im laufenden Haushaltsjahr sind die Antragsteller\-innen selbst verantwortlich.
Wenn Sie Ihren Antrag einige Tage vor der Kiezkassenversammlung einreichen, kann bis zur endgültigen Entscheidung bereits geprüft werden, ob er auch umsetzbar ist oder ob beispielsweise noch Genehmigungen oder die Zustimmung von Dritten erforderlich ist. Soll zum Beispiel ein Schaukasten aufgestellt werden, so ist für den Aufstellungsort eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer einzuholen.

Wie kann ein Antrag eingereicht werden?

  1. Per Mail: Dann laden Sie sich das Antragsformular herunter und senden Sie Ihren Antrag per Mail an die zuständige Kiezkasse
  2. Per Post: Dann laden Sie sich das Antragsformular herunter und senden Sie Ihren Antrag an folgende Adresse:

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sozialraumorientierte Planungskoordination – Kiezkassen
PF 910 240
12414 Berlin

Sie haben Ihre Projektidee auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de eingebracht?

Wenn Ihre Idee auf der Kiezkassenversammlung angenommen und für eine Umsetzung gestimmt wurde, reichen Sie bitte einen Projektantrag innerhalb von 14 Tagen nach.

Ihnen fällt noch auf der Kiezkassenversammlung eine Projektidee ein?

Kein Problem. Tragen Sie Ihre Idee vor und reichen Sie das Antragsformular nach.

Kiezkassenversammlung

Wichtiger Hinweis zu den Kiezkassenveranstaltungen:
Erst nach der Wahlwiederholung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick werden die Kiezpat/-innen zu den Kiezkassenveranstaltungen einladen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Entwicklung Ihrer Projektideen. Die Kiezkassenveranstaltungen können dann voraussichtlich im April und Mai stattfinden.

Die Kiezkassenversammlung findet in der Regel 1x jährlich statt, bei Bedarf auch mehrmals.
Die Kiezkassenversammlung kann als Videokonferenz oder als Präsenz- oder Hybridveranstaltung stattfinden. Die Entscheidung darüber treffen die verantwortlichen Kiezpat\-innen.
Teilnehmende der Kiezkassenveranstaltung sind: die Kiezpat\-innen, Mitarbeiter\-innen der SPK und Bewohner\-innen und Akteur\-innen der betroffenen Kieze (Bezirksregionen). Bei der Kiezkassenversammlung sollten alle Antragsteller\-innen ihre Projekte persönlich vorstellen und möglichst viele abstimmungsberechtigte Unterstützer/-innen mitbringen. Die Mitarbeiter\-innen der SPK prüfen die Umsetzbarkeit aus haushaltstechnischer Sicht. Anschließend entscheiden die Bürger\-innen und die Akteur\-innen über die eingereichten Projektanträge in einem vor Ort bestimmten Verfahren.
Die Termine zu den Kiezkassenveranstaltungen legen die Kiezpat\-innen fest und werden rechtszeitig bekannt gegeben.

Rolle der Sozialraumorientierten Planungskoordination (SPK)

Die zuständigen Mitarbeiter\-innen der SPK setzen die Beschlüsse der Kiezkassenversammlung um, fertigen die Zuwendungsbescheide, zahlen die Gelder aus und prüfen die Verwendungsnachweise. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren können die Mitarbeiter\-innen der SPK Kontakte zu Fachämtern vermitteln.
Bitte denken Sie daran, dass die Kiezkassenmittel bis zum 15. Dezember des Kiezkassenjahres bei der SPK abgefordert werden müssen.

Sie haben Ihr Projekt erfolgreich beendet. Was ist jetzt zu tun?

Sie müssen nachweisen, ob Sie die erhaltenen Gelder tatsächlich wie geplant verwendet haben. Dafür nutzen Sie das Formular Verwendungsnachweis. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis und einer Belegliste. Der Verwendungsnachweis kann digital oder postalisch eingereicht werden. Ob auch Belege vorzulegen sind, ist im Zuwendungsbescheid geregelt. Die Verwendung der ausgereichten Mittel ist der SPK bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres nachzuweisen. Abweichende Regelungen werden in den einzelnen Zuwendungsbescheiden eingearbeitet.

Beispielhafte Verwendungsmöglichkeiten

Den Kiezkassenabrechnungen der Vorjahre können Sie beispielhafte Verwendungsmöglichkeiten entnehmen. Es kann allerdings aus einer Verwendung der Mittel in den Vorjahren nicht auf eine künftige Bewilligung geschlossen werden.

Weitergehende Informationen können dem Merkblatt über die Beantragung, den Erhalt und die Verwendung von Kiezkassenmitteln entnommen werden.

Weiterführende Artikel:

  • Formular Antrag – Achtung Neu

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  • Formular Verwendungsnachweis – Achtung Neu

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  • Widerruf Einwilligung personenbezogener Daten

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