Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 die Kohlendioxidemissionen um mindestens 95 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu verringern (§ 3 Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz, EWG Bln). Den Bezirksämtern kommt hierbei eine besondere Vorreiterrolle zu, sie sollen bis zum 2030 klimaneutral werden (§ 8 EWG Bln). Um diese Ziele zu erreichen, wurde in allen Bezirksämtern die Stelle des/der bezirklichen Klimaschutzbeauftragte/n in der Abteilung der/des Bürgermeisters/in verankert (Anlage zu § 37 Absatz 1 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz, BezVwG BE).
Zu den Aufgaben der derzeitigen Klimaschutzbeauftragten in Steglitz-Zehlendorf zählen schwerpunktmäßig:
1. Umsetzung und Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes- unter Berücksichtigung vorhandener bezirklicher und landesweiter Konzepte und Planungen sowie gesetzlichen Anforderungen
- Koordinierung, Steuerung und Begleitung bezirklicher Klimaschutzaktivitäten
- Aufbau einer Fördermittel-Datenbank und Einwerbung von Fördermitteln
- Aufbau und Organisation eines Netzwerkes klimaschutzrelevanter in- und externer Akteure
- Inhaltliche Vor- und Nachbereitung von Klimaschutzthemen für bezirkliche Gremien
- Regelmäßiger Austausch mit Klimaschutzbeauftragten anderer Bezirke und der zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
- Informationsbereitstellung über bezirkliche Klimaschutzaktivitäten
- Planung und Organisation öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen
Seit August 2024 ist Frau Haas die Klimaschutzbeauftragte im Bezirk. Sie hat Management und Nachhaltiges Wirtschaften studiert und war vorher in den Bereichen Immissionsschutz, Gewässerschutz und Abfallrecht im Umwelt- und Naturschutzamt Steglitz-Zehlendorf tätig. Seit April 2025 wird sie für ein Jahr durch eine Trainee-Nachwuchskraft unterstützt.