Auf schriftlichen Antrag kann für Sie eine Erschließungsbeitragsbescheinigung gefertigt werden. Hierin sind die wesentlichsten erschließungsrechtlichen Angaben zu Ihrem Grundstück enthalten. Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Mit Hilfe einer Erschließungsbeitragsbescheinigung können Sie sich informieren, ob für Ihr Grundstück bereits Erschließungsbeiträge gezahlt wurden, oder ob zu einem späteren Zeitpunkt noch Erschließungsbeiträge fällig werden können, bzw, ob Beiträge noch offen sind. Wenn etwa die Straße, an der Ihr Grundstück liegt, noch nicht nach den Maßstäben des Erschließungsbeitragsrechtes endgültig hergestellt ist, kann die Abrechnung der Beiträge erst erfolgen, wenn die Herstellung abgeschlossen ist. Auf den reinen Augenschein kann man sich dabei nicht verlassen.
Auf Antrag erteilt der zuständige Fachbereich Tiefbau dem Grundstückseigentümer, Rechtsanwälten und Notaren oder durch den Eigentümer bevollmächtigten Personen die Erschließungsbeitragsbescheinigung. Eine Bescheinigung an einen Kaufinteressenten kann nicht erfolgen.