Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat bei seiner dieswöchigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 6-51 für das Gelände des ehemaligen Tanklager Lankwitz gefasst.
Seit seiner Errichtung in den 1970er-Jahren diente das Gelände des ehemaligen Tanklagers Lankwitz als Vorrats- und Umschlaglager für Heizöl und Diesel zur Sicherstellung der Versorgung West-Berlins. Zum 31.03.2025 wurde der Betrieb eingestellt. Durch den Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden bereits 2024 erste Ideen für eine Nachnutzung als gemischt genutztes Quartier aus Wohnen und Gewerbe entwickelt. Parallel hat auch der Eigentümer mit Voruntersuchungen für ein Wohnquartier begonnen. Dieses private und öffentliche Entwicklungsinteresse ist mit dem geltenden Planungsrecht nicht umsetzbar. Somit ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich.
Der Bebauungsplan 6-51 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein größeres Wohnquartier mit ergänzenden Gewerbenutzungen und die sich daraus ergebenden Gemeinbedarfsstandorte sowie die Versorgung mit wohnungsnahem Grün schaffen. Belange des Umwelt- und Naturschutzes wie bspw. der Umgang mit dem bestehenden Wall, die Anbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und die städtebauliche Gestaltung des Quartieres sind im weiteren Verfahren herauszuarbeiten. Über Beteiligungsformate im Laufe des Prozesses wird das Bezirksamt rechtzeitig informieren.
Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff:
„Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf steht bereit, seinen Teil für dringend notwendigen Wohnraum zu schaffen. Das Land Berlin hat uns, durch einen Beschluss der Senatskommission Wohnen, strenge Vorgaben im Bezug zur Verteilung von Wohnen und Gewerbe gesetzt, die wir nun mit den Partnern im Verfahren näher beleuchten und diskutieren werden. Dabei steht die Maximierung des Wohnanteils auf der zur Verfügung stehenden Fläche im Vordergrund. Wir nehmen jetzt auf jeden Fall Fahrt auf!“
Der Bezirksverordnetenversammlung wird zu diesem Beschluss in der nächsten Sitzung eine Vorlage zur Kenntnisnahme unterbreitet.